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Zahl der Corona-Infizierten hat sich auf 23 erhöht - Diese Regeln sind jetzt zu beachten

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Von: Tobias Stück

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Corona im Werra-Meißner-Kreis: 23 Coronavirus-Infizierte
Corona im Werra-Meißner-Kreis: 23 Coronavirus-Infizierte wurden bis zum 01.04.2020 gemeldet. © Andreas Rother

Mit dem Coronavirus haben sich im Werra-Meißner-Kreis bis zum 01.04.2020 23 Menschen infiziert. Es wird gebeten, sich an die ausgesprochenen Regeln zu halten.

Werra-Meißner-Kreis - Am heutigen Mittwoch (01.04.2020) hat sich die bestätigte Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen im Werra-Meißner-Kreis von 22 auf 23 erhöht. Die, derzeit im Kreis von der Erkrankung, Betroffenen liegen in einem Altersbereich von 5 bis 80 Jahren. Die Kontaktpersonen der Betroffenen wurden bzw. werden ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Die Zahl der gesundeten Personen liegt bei sieben.

Die Kreisverwaltung weist nochmals darauf hin, dass Urlaubs-Rückkehrer, die in definierten Risikogebiet waren bzw. beim Durchfahren von Risikogebieten Kontakte hatten, nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten haben. Eine zusätzliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist laut Kreissprecher Jörg Klinge dafür nicht erforderlich.

Als Corona-Risikogebiete sind derzeit definiert:

Corona im Werra-Meißner-Kreis: Allgemeine Verhaltensregeln

Die zurzeit für alle verbindlich geltenden Regeln haben wir hier nochmal zusammengefasst:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. - Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung Ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern und Landkreisen bleiben möglich.

Corona im Werra-Meißner-Kreis: Weitere Hinweise

Beachten Sie unbedingt behördliche Anordnungen, bittet der Werra-Meißner-Kreis.

Von Tobias Stück

Die neuesten Entwicklungen zu Corona im Werra-Meißner-Kreis gibt es im News-Ticker.*

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