Erneuter Versuch des Whatsapp-Betrugs in Eschwege

Die Fälle des sogenannten Whatsapp-Betrugs im Werra-Meißner-Kreis häufen sich – die Polizei mahnt erneut zur Vorsicht und zur Aufklärung, besonders von älteren Handynutzern.
Eschwege – So erhielt am Montagnachmittag (12. Dez.) auch eine 71-jährige Eschwegerin eine Textnachricht von einer unbekannten Nummer. Das teilt die Polizei mit. Im Glauben, es würde sich um die Tochter handeln, schrieb sie mit der angeblichen Tochter unter der neuen Telefonnummer. Es kam die Forderung nach der Begleichung einer offenen Rechnung, da das Handy der „Tochter“ heruntergefallen und dadurch kaputt sei.
Die 71-Jährige fragte noch nach dem Betrag, der dann mit 1.300 Euro angegeben wurde. Noch bevor die Überweisungsdaten der 71-Jährigen zugesandt wurden, brach der Kontakt aus nicht näher bekannten Gründen ab, sodass zu keiner Überweisung kam. Erst am Wochenende erhielt eine Frau aus Germerode Nachrichten eines Betrügers und überwies gutgläubig etwa 1.900 Euro. Vorigen Monat kam es zu mindestens zwei weiteren Fällen mit einer Schadenssumme von über 3.000 Euro.
Tipps der Polizei
Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon oder über Messenger-Dienste (WhatsApp o.ä.) als Verwandte oder Bekannte ausgeben, insbesondere dann, wenn mit der Kontaktaufnahme finanzielle Forderungen verknüpft sind.
Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen, egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Diensten.
Lassen Sie sich von der Kontaktperson nicht bedrängen oder unter Druck setzen. Überprüfen Sie die Angaben und halten Sie insbesondere bei finanziellen Forderungen vorher mit Familienangehörigen Rücksprache.
Der Hinweis auf ein kaputtes oder verlorenes Handy hat nicht zwangsläufig auch einen Wechsel der Rufnummer zur Folge. In aller Regel kann die bekannte Rufnummer behalten werden, auch bei einem neuen Endgerät.
Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.
Fragen Sie bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/Sohn o.ä.) unter der alten bekannten Nummer nach.
Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihrer Nachrichtendienste. (tli)
Weitere Tipps: polizei-beratung.de
Von Theresa Lippe