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Unternehmen können Soforthilfen ab Montag beantragen

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Von: Harald Sagawe

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Ab kommenden Montag können Unternehmen aus dem Kreis Soforthilfen beantragen. Wie es funktioniert, erklärt Dr. Lars Kleeberg von der Wirtschaftsförderung des Kreises.

Eschwege – Vom kommenden Montag an können Unternehmen mit bis zu fünfzig Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsprobleme gekommen sind, Soforthilfen zwischen 10 000 und 30 000 Euro beantragen. Die Zuschüsse werden beim Regierungspräsidium in Kassel angefordert und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Darauf weisen Dr. Lars Kleeberg und Peter Döring von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WfG) Werra-Meißner hin.

Sofortiger Zuschuss

„Die Höhe des Zuschusses ist nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt“, erklärt Döring: 10 000 für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten, 20 000 Euro bekommen Firmen, die zwischen sechs und zehn Mitarbeiter haben, 30 000 können Unternehmen beantragen, die mindestens elf und höchstens fünfzig Arbeitnehmer beschäftigen. „Die Soforthilfen sind im Moment das Wichtigste für die Unternehmen“, sagt WfG-Geschäftsführer Dr. Kleeberg. „Wir sind dabei Ansprechpartner und Unterstützer für die Betriebe.“

Das gelte aber auch für die Industrie- und Handelskammer, für die Handwerkskammern und die Banken, so der Wirtschaftsförderer.

Döring rechnet hessenweit mit etwa 300 000 Anträgen. Ab Montagnachmittag sei das Zuschussprogramm auf der Homepage des Regierungspräsidiums online: rpkshe.de/coronahilfe/

KfW-Kredite

Mit einer deutlich höheren Quote bei der Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank und dadurch erheblich schneller stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jetzt Kredite zur Verfügung.

Die Haftungsfreistellung der KfW beläuft sich auf 90 Prozent, die Hausbank geht mit lediglich zehn Prozent ins Risiko. Selbst bei ungünstiger Bonität bleiben die Zinssätze nach Angaben der Wirtschaftsförderer niedrig. Dr. Lars Kleeberg und Peter Döring berichten von Sätzen zwischen einem und 1,46 Prozent.

„Die Sparkasse hat schnelle und einfache Abwicklung zugesichert“, sagt Dr. Kleeberg. „Die Banken zeigen insgesamt sehr viel Entgegenkommen“, so der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

Bürgschaften

Neben der Soforthilfe stehen Unternehmern auch erweiterte Angebote der Bürgschaftsbank zur Verfügung. Im Rahmen der sogenannten Expressbürgschaften könne gerade kleineren Unternehmen bei der Kreditbeschaffung geholfen werden. Erhöht wurden die Übernahme von Bürgschaften von 1,25 Millionen Euro auf 2,5 Millionen Euro sowie die Verbürgungsquote für Betriebsmittel von 60 Prozent auf 80 Prozent. Expressbürgschaften mit einer Entscheidung innerhalb von rund drei Tagen sind von 180 000 Euro auf 250 000 Euro angehoben worden.

Infrastrukturbank

Das Land Hessen bietet über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an. Kleine Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern können Darlehen zwischen 25 000 und 150 000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen unter wibank.de/kfk.

In Schwierigkeiten geratene Unternehmen sollten frühzeitig das Gespräch suchen, wenn Liquiditätsprobleme drohten. Das gelte für Krankenversicherungen, andere Sozialversicherungsträger und Vermieter, raten Kleeberg und Döring.  hs
Fotos: WFG, Döring

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