Im Ermessen des Richters: Vor dem Amtsgericht Eschwege wird verhandelt

Ob vor dem Amtsgericht in Eschwege verhandelt wird, liegt im Ermessen des Richters. „Die Unabhängigkeit des Richters ist unbedingt zu beachten“, sagt Kirsten Schmidt.
Die stellvertretende Leiterin des Amtsgerichts macht deutlich, dass in der gegenwärtigen Situation natürlich die Eilbedürftigkeit auch eine Rolle spielt, die richterliche Unabhängigkeit aber nicht außer Kraft setzt.
Haftbefehle erlassen
Eile könne geboten sein, wenn es darum gehe, Haftbefehle zu erlassen, über Kindschaftssachen oder Betreuungsangelegenheiten zu entscheiden. In dieser Woche sei vor dem Amtsgericht in Eschwege aber auch noch in anderen Sachen verhandelt worden, berichtet Schmidt. „Natürlich unter Beachtung besonderer Hygienemaßnahmen, und die Besucher werden abgefragt.“ Der Publikumsverkehr sei eingeschränkt, einen Notbetrieb gebe es allerdings noch nicht. Ansonsten würden die Verhaltensregelungen des Justizministeriums eins zu eins umgesetzt.
Service-Point der hessischen Justiz
Von deutlich erhöhtem Nachfrageaufkommen im zentralen Service-Point der hessischen Justiz in Eschwege berichtet Markus Tampe. „Wir haben im Moment ungefähr die doppelte Anruferzahl“, sagt der Geschäftsleiter. Zwölf Rechtspfleger verwenden jeweils einen Teil ihrer Arbeitszeit darauf, die viereinhalb S tellen in der landesweiten Erstkontaktstelle abzudecken, die inzwischen auch von Anrufern von außerhalb des Bundeslandes um Rat gebeten wird. Die Mitarbeiter sind täglich zwischen 8 und 18 Uhr zu erreichen und können auch per E-Mail kontaktiert werden. „Natürlich erreichen uns im Moment auch verstärkt Fragen, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen“, sagt Tampe.
Kontakt
Die landesweite Erstkontaktstelle ist telefonisch zu erreichen unter 0800/9 63 21 47 und per E-Mail an servicepoint@justiz.hessen.de.