Bei positivem Corona-Schnelltest: Diese neuen Quarantäne-Regeln gelten in Hessen

Die Corona-Infektionszahlen schießen in Hessen in die Höhe. Viele haben beim Schnelltest ein positives Ergebnis. Welche Regeln gelten dann für die Quarantäne?
Frankfurt – Die Entwicklung der Corona-Pandemie* bleibt in Hessen* und vor allem in Frankfurt* alarmierend. Die Inzidenz erreicht in Hessen neue Höchstwerte und ist in Frankfurt mittlerweile vierstellig. Die Landesregierung hat im Zuge der neuen Maßnahmen des Bundes die Corona-Regeln für Hessen* angepasst. Dazu gehört auch der Umgang mit einem positiven Testergebnis. Vieles bleibt gleich – es gibt aber eine Neuerung.
Nach wie vor gilt, dass jeder positive Antigen-Schnelltest oder Selbsttest mit einem PCR-Test überprüft werden muss. Bis das Ergebnis vorliegt, sollte man sich zu Hause aufhalten und Kontakte zu anderen vermeiden, so die Stadt Frankfurt in einer Pressemitteilung vom Montag (17.01.2022).
Das gilt auch in der Schule: Ein positiver Schnell- oder Selbsttest wird in einem Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder beim Arzt überprüft. Ist auch der PCR-Test positiv, gilt die Quarantänepflicht auch ohne Anordnung durch das Gesundheitsamt.
Corona in Hessen: Diese Regeln gelten nach einem eigenen positiven Test
Neu ist die verkürzte Dauer der Quarantäne nach einem positiven Ergebnis. Zwar muss man sich nach einem positiven PCR-Test umgehend für zehn Tage isolieren (zuvor lag die Quarantänezeit noch bei 14 Tagen), man kann sich allerdings nach sieben Tagen durch einen Schnell- oder PCR-Test in einer Teststelle „freitesten“. Bedingung dafür: mindestens 48 Stunden ohne Symptome.
Sonderregeln gibt es für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen: In diesen Fällen kann man sich nicht mit einem Schnelltest freitesten, sondern braucht ein negatives PCR-Testergebnis. Auch diese Möglichkeit gibt es frühestens sieben Tage nach dem positiven Test und nur, wenn die Betroffenen seit mindestens 48 Stunden beschwerdefrei sind.
Diese Regeln zur Quarantäne gelten unabhängig vom Impfstatus.
Regeln zur Quarantäne nach positivem PCR-Test: | |
Als betroffene Person: | 10 Tage Quarantäne |
Freitestung nach sieben Tagen möglich (Bedingung: 48 Stunden symptomfrei) | |
Freitestung mit Schnelltest oder PCR-Test in einer Teststelle | |
Ausnahme: | Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Freitestung nur mit PCR-Test |
Corona in Hessen: Diese Quarantäne-Regeln gelten für Kontaktperson oder Haushaltsangehörige
Haushaltsangehörige einer Person, die positiv getestet wurde, müssen sich im Regelfall für zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese Zeit kann nach sieben Tagen durch einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest verkürzt werden.
Ausgenommen von dieser Quarantäne sind Personen, die zum dritten Mal geimpft (geboostert) sind. Zudem gilt für Genesene eine Sonderregel: Wer innerhalb der letzten drei Monate eine Corona-Infektion überstanden oder sich innerhalb der letzten drei Monate nach einer überstandenen Infektion geimpft hat, muss sich nicht isolieren. Gleiches gilt, wenn die Zweitimpfung erst drei Monate zurückliegt.
Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas dürfen nach einem negativen Ergebnis eines Antigen-Schnelltests die Quarantäne fünf Tage nach dem Kontakt zu einer infizierten Person beenden.
Quarantäne für Haushaltsangehörige: | 10 Tage Quarantäne |
Freitestung nach sieben Tagen möglich (Bedingung: 48 Stunden symptomfrei) | |
Freitestung mit Schnelltest oder PCR-Test in einer Teststelle | |
Ausnahmen von Quarantäne: | Dreifach geimpft (geboostert) |
Innerhalb der letzten drei Monate genesen | |
Innerhalb der letzten drei Monate zum zweiten Mal geimpft | |
Innerhalb der letzten drei Monate zum ersten Mal nach Genesung geimpft | |
Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler | Freitestung nach fünf Tagen möglich (Bedingung: fünf Tage kein Kontakt zu infizierter Person) |
Bei Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt leben, wird die Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet. Dann gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei Haushaltsangehörigen.
Bei Inzidenzen über 1000 kommen lokale Lockdowns für Hotspot-Regionen ins Gespräch. Könnten diese dann auch Frankfurt betreffen? (spr) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.