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2G „unverhältnismäßig“: Hessischer Handelsverband fordert erneut Ende der Corona-Regel

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Von: Karolin Schäfer

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Mit der 2G-Regel im Einzelhandel dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Geschäfte in Hessen betreten.
Mit der 2G-Regel im Einzelhandel dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Geschäfte in Hessen betreten. © Arne Dedert/dpa

Der Handelsverband Hessen fordert ein Ende der 2G-Regel für den gesamten Einzelhandel. Dieser würde nicht als Pandemietreiber gelten.

Frankfurt – Erneut hat der Handelsverband Hessen ein sofortiges außer Kraft setzen der 2G-Regel* im Einzelhandel gefordert. Das gab der Verband mit Sitz in Frankfurt* in einer Mitteilung bekannt.

„Die hessische Landesregierung muss die unverhältnismäßige und geschäftsschädigende 2G-Regelung besser heute als morgen aufheben“, sagte Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Hessen.

Corona in Hessen: Einzelhandel gilt nicht als Pandemietreiber

Rohde weist darauf hin, dass sich der Einzelhandel seiner Verantwortung bewusst sei und „dieser zu keiner Zeit als Pandemietreiber bezeichnet werden konnte“. Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot würden die 2G-Regel überflüssig machen.

Dabei gehe es nicht um die Lockerung des Infektionsschutzes, sondern vielmehr um die Abschaffung einer unsinnigen Maßnahme, wie Vizepräsidentin Tatjana Steinbrenner am Mittwoch (26.01.2022) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärte. Steinbrenner verwies damit auf die Ausnahme im Lebensmittelhandel. Dort hätten die Millionen Kundenkontakte keine Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen. Außerdem seien die Einzelhändler bei den Kosten für die 2G-Kontrollen auf sich gestellt.

Corona-Pandemie in Hessen: 2G-Regel gilt im Einzelhandel

Währenddessen gibt es Lockerungen der Corona-Regeln in den Nachbarländern Hessens. So wurden in Bayern und Niedersachsen die 2G-Beschränkungen für den Einzelhandel vorläufig aufgehoben.

Wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) nach dem Corona-Gipfel mitteilte, soll der bisherige Kurs in Hessen beibehalten werden. Verschärfungen der Regeln, aber auch Lockerung wird es vorerst also nicht geben. Bisher gilt in Hessen im Einzelhandel die 2G-Regel. Lediglich Geimpfte und Genesene dürfen die Geschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte der täglichen Versorgung, wie Supermärkte und Drogerien. (kas/dpa) fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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