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Shopping-Tourismus nach Corona-Lockerung – Jetzt überfluten die Hessen das Nachbarland

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Von: Sebastian Richter

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Die Corona-Lockerungen sind an strenge Auflagen geknüpft. Zum Shopping fahren viele Hessen deswegen den kurzen Weg ins Nachbarland. Die Inzidenz macht es möglich.

+++ 18.00 Uhr: Während in Hessen der Einzelhandel allmählich und unter strengen Corona-Auflagen aus dem Lockdown zurückkehrt, sind die Innenstädte in Rheinland-Pfalz schon wieder viel lebendiger. Und das nutzen viele Hessinnen und Hessen aus. Denn im benachbarten Bundesland sind die großen Kaufhäuser bereits wieder geöffnet. Der Hintergrund: Während in Wiesbaden die Inzidenz noch deutlich über 50 liegt, ist der 7-Tage-Wert im benachbarten Mainz schon unter die entscheidende Grenze gefallen.

Mehrere hundert Meter lang ist die Warteschlange vor einem Kaufhaus in der Innenstadt von Mainz.
Mehrere hundert Meter lang ist die Warteschlange vor einem Kaufhaus in der Innenstadt von Mainz. © Boris Roessler/dpa

Und so bildeten sich am Montag (08.03.2021), dem ersten Tag nach den Lockerungen der Corona-Regeln, in Mainz große Schlangen vor den Eingangstüren der Shopping-Center. Teilweise sind die Menschenreihen mehrere Hundert Meter lang. Vor allem aus Wiesbaden machen sie viele Menschen auf den kurzen Weg über den Rhein. Eine Ungerechtigkeit, wie Christian Gastl, Präsident der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, gegenüber der „hessenschau“ betont: „Es ist nicht begründbar, dass nur weil ein Fluss dazwischen ist, die Geschäfte hier nicht öffnen dürfen.“ Auch nach Montabaur sind bereits am Montag viele Menschen aus Limburg oder Groß-Gerau zum Shopping über die Landesgrenze gefahren.

Hype nach Corona-Lockerungen: Dieser Ort von Mega-Ansturm überrascht

Update vom 09.03.2021, 9.55 Uhr: Es war nur schwer abzuschätzen, wie die Bevölkerung in Hessen den ersten Tag der Corona-Lockerungen aufnimmt. Würden die Innenstädte plötzlich wieder voll von kaufwütigen Menschen sein? Nach vier Monaten im Lockdown darf seit Montag (08.03.2021) der Einzelhandel seine Türen wieder für Kunden aufsperren. Zwar unter strengen Auflagen, wie beispielsweise eine Terminvereinbarung, aber immerhin.

Ohne Termin darf nun wieder in Baumärkten und Buchhandlungen geshoppt werden. Zwar blieb es am ersten Verkaufstag nach den Corona-Lockerungen noch recht entspannt, doch spätestens am Wochenende rechnen die Filialleiter mit vielen Kunden. Auch dann könnte es aufgrund der begrenzten Zahl von einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu Wartezeiten und langen Schlangen kommen. Den größten Ansturm erlebte am Montag kein Baumarkt und keine Buchhandlung.

Corona-Lockerungen: Großer Ansturm im Opel-Zoo im Taunus

Hunderte Menschen strömten am Montag in den Opel-Zoo in Kronberg. Schon am Vormittag bildeten sich vor dem Eingang lange Schlangen. „Wir haben die Anzahl der Tickets auf 500 beschränkt, weil sie ja auch alle an der Kasse vorbei müssen, das ist so ein bisschen das Nadelöhr. Alle sind superglücklich, dass sie wieder in den Zoo dürfen“, sagte die Sprecherin. Über jeweils drei Slots pro Tag ist der Opel-Zoo bereits bis zum Wochenende nahezu ausverkauft. Am Wochenende selbst sind schon alle Tickets vergriffen.

Hunderte Menschen strömen am ersten Tag der Corona-Lockerungen in den Opel-Zoo im Taunus.
Hunderte Menschen strömen am ersten Tag der Corona-Lockerungen in den Opel-Zoo im Taunus. © Arne Dedert/dpa

Der Zoo Frankfurt will am Mittwoch (10.03.2021) nachziehen und ebenfalls aus dem Corona-Lockdown zurückkehren. Unter strengen Hygienemaßnahmen und mit Online-Terminbuchungen, so wie es die Corona-Regeln verlangen, dürfen über zwei Slots am Tag jeweils 400 Menschen auf das Gelände.

Corona-Lockerungen: Was in Hessen ab jetzt wieder erlaubt ist

Update vom 08.03.2021, 9.14 Uhr: Seit dem Montag (08.03.2021) gelten in Hessen wieder neue Corona-Regeln. Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern hat auch das Corona-Kabinett um Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier den Stufenplan umgesetzt. So darf der Einzelhandel zwar in vielen Bereichen wieder öffnen, allerdings nur unter strengen Auflagen für Händler und Kunden.

Abhängig sind die Lockerungen oder Verschärfungen von der Inzidenz. In Hessen soll der durchschnittliche Wert des Landes als Richtwert gelten, ob landesweite die Corona-Regeln angepasst werden. So wolle man einen Flickenteppich und „Öffnungstourismus“ innerhalb Hessens vermeiden, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Er musste für die Corona-Lockerungen aber auch Kritik einstecken.

Corona in Hessen: Baumärkte und Buchhandlungen dürfen wieder öffnen

Nach über vier Monaten dürfen sich nun wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahren zählen weiterhin nicht mit. Bis zum Sonntag war pro Haushalt nur eine weitere Person erlaubt. Auch im Einzelhandel in Hessen werden wieder mehr Läden geöffnet. Folgende Bereiche dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen:

Allerdings darf sich nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten. In den restlichen Geschäften, die nicht zur systemrelevanten Gruppe gehören, soll „Click&Meet“ angeboten werden. Dabei müssen Kunden zuvor einen Termin für ein Verkaufsgespräch vereinbaren und ihre Daten zur Kontaktverfolgung hinterlegen.

Die Baumärkte in Hessen dürfen wieder Kunden empfangen.
Die Baumärkte in Hessen dürfen wieder Kunden empfangen. © dpa/Uwe Anspach

Corona-Regeln: Lockerungen für Amatuer- und Freizeitsport in Hessen

Gleiches gilt in Kultureinrichtungen. Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung und Hinterlegung der persönlichen Daten besucht werden. Das teilte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier auf der Pressekonferenz nach der Tagung mit dem Corona-Kabinett mit. Einen wichtigen Schritt bedeuten die Lockerungen auch für den Amateur- und Freizeitsport. So dürfen sich Kinder unter 14 Jahren auch in Gruppen wieder auf Sportanlagen austoben. Für Erwachsene gilt: maximal zwei Gruppen mit fünf Personen aus zwei Haushalten. In den Fitnessstudios in Hessen darf nach vereinbarten Termin einzeln trainiert werden, auch hier ist nur eine Person pro 40 Quadratmeter Trainingsfläche erlaubt.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich weiterhin in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich. Das gilt auch für Personen, die bereits geimpft worden sind. Nach einem selbst durchgeführten positiven Corona-Test muss sich die infizierte Person sofort in Quarantäne begeben und einen PCR-Test durchführen.

Corona-Lockerungen in Hessen: Was ab heute wieder möglich ist

Erstmeldung vom 04.03.2021, 20.30 Uhr: Bei den Beratungen im zwischen Bund und Ländern wurde ein Stufenplan erstellt. Abhängig von der Inzidenz sollen so nach und nach Lockerungen in verschiedenen Bereichen möglich sein. Für Hessen hat das Corona-Kabinett beschlossen, Öffnungen anhand der durchschnittlichen Inzidenz im ganzen Land möglich zu machen und sich nicht auf einzelne Regionen zu beziehen. So soll ein „Flickenteppich“ mit verschiedenen Regelungen verhindert werden.

Außerdem wird dadurch ausgeschlossen, dass eine Art Öffnungstourismus entsteht. Die Befürchtung steht im Raum, dass bei einer kreisbezogenen Lösung Personen aus stark betroffenen Regionen in Gebiete mit einer geringeren Inzidenz fahren, um dort beispielsweise einkaufen zu gehen. So würden sie das Coronavirus wieder in den weniger stark betroffenen Gebieten verbreiten.

Der Plan umfasst fünf Stufen, der erste Öffnungsschritt gilt bereits seit dem 1. März. Ab dem 8. März kann die nächste Stufe erreicht werden. Bei einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen wird zum Maßnahmenpaket zurückgekehrt, das bis zum 7. März gegolten hat. Der Plan ist nur ein gemeinsamer Kompromiss von Bund und Ländern. Der größte Teil der Regeln trifft auch in Hessen zu, spezifische Regeln für Hessen finden Sie am Ende des Artikels.

Der Corona-Lockerungsplan der Bundesregierung. Nach diesen Stufen sollen die Öffnungen erfolgen.
Der Corona-Lockerungsplan der Bundesregierung. Nach diesen Stufen sollen die Öffnungen erfolgen. © Bundesregierung

Öffnungsschritt 1 des Corona-Stufenplans in Hessen:

Seit dem 1. März gilt der erste Öffnungsschritt. Friseure konnten wieder Kunden empfangen, bestimmte Klassen den Präsenzunterricht in der Schule wieder aufnehmen. Außerdem gab es Öffnungen in der Kinderbetreuung.

Öffnungsschritt 2 des Corona-Stufenplans in Hessen: Einzelhandel für „täglichen Bedarf“ öffnet

Ab dem 8. März wird dann in die nächste Stufe übergegangen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können wieder öffnen, da sie dem „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ zugerechnet werden. Neben den strengen Hygienekonzepten ist allerdings nur ein Kunde pro 10 Quadratmetern Ladenfläche erlaubt. Das gilt bis zu einer gesamten Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Bei größeren Geschäften darf ein zusätzlicher Kunde pro weitere 20 Quadratmeter den Laden betreten.

Zusätzlich zu den Friseuren sind alle „körpernahen Dienstleistungen“ wieder erlaubt. Eine Besonderheit gibt es bei Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann. Dann ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest bei der Kundschaft und ein Testkonzept für das Personal verpflichtend. Außerdem können Fahr- und Flugschulen wieder öffnen.

Auch Buchhandlungen in Hessen, wie hier in Frankfurt, dürfen dank der Corona-Lockerungen bald wieder öffnen.
Auch Buchhandlungen in Hessen, wie hier in Frankfurt, dürfen dank der Corona-Lockerungen bald wieder öffnen. (Archivbild) © Arne Dedert/dpa

Öffnungsschritt 3 des Corona-Stufenplans in Hessen: Einzelhandel und Museen öffnen

Bei einer Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern kann in Stufe 3 des Öffnungsplans gewechselt werden. Hier sind Öffnungen des Einzelhandels vorgesehen, wobei die gleichen Regeln wie beim „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ gelten. Also wieder 1 Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter, pro 20 weitere Quadratmeter ein weiterer Kunde. Allerdings müssen bei all diesen Angeboten vorher Termine gemacht werden, damit die Betreiber ihre Kundenzahl regulieren kann. Über das „Click and Meet“-Modell können zudem Produkte bei Einzelhändlern abgeholt werden, nachdem sie vorher online bestellt worden sind.

Außerdem ist die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Auch hier muss vorher ein Termin vereinbart werden. Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ist im Außenbereich erlaubt.

Liegt die Inzidenz stabil unter 50, entfällt die Terminpflicht. Zudem ist dann kontaktfreier Sport im Außenbereich mit kleinen Gruppen aus maximal zehn Personen möglich, Kinder unter 14 sind von dieser Regel ausgenommen. Steigt die Inzidenz wieder an drei Tagen hintereinander auf über 100, ist eine „Notbremse“ vorgesehen. Dann treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Öffnungsschritt 4 des Corona-Stufenplans in Hessen: Außengastronomie, Theater, Sport möglich

Sobald die Inzidenz 14 Tage lang stabil bleibt und sich nach dem dritten Öffnungsschritt nicht verschlechtert hat, kann die vierte Stufe übernommen werden. Dazu gehört die Öffnung der Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser. Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich erlaubt, draußen wird auch Kontaktsport möglich.

Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, muss für alle Punkte aus Schritt 4 ein negativer tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegen. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt dieser. Auch in Stufe 4 kann die Notbremse greifen und zurück zu den Regeln von vor dem 7. März gewechselt werden. Dazu muss die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 100 liegen.

Öffnungsschritt 5 des Corona-Stufenplans in Hessen: Veranstaltungen, Einzelhandel, Sport erlaubt

Nach weiteren 14 Tagen ist dann der Wechsel in Stufe 5 möglich. Dann kann es weitere Öffnungen des Einzelhandels geben. Man kann wieder ohne Termin einkaufen gehen, auch wenn die Inzidenz über 50 liegt. Bei der vorherigen Öffnungsstufe für den Einzelhandel war das nur bei einer Inzidenz von unter 50 möglich. Die Beschränkungen bei der Kundenzahl bleibt erhalten. Außerdem ist kontaktfreier Sport im Innenbereich erlaubt, für Kontaktsport im Außenbereich braucht man keinen negativen Corona-Test mehr.

Bei einer Inzidenz unter 50 werden Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien erlaubt. Außerdem kann Kontaktsport in Innenräumen stattfinden.

Perspektive der Öffnungen für Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels

Über weitere Öffnungen soll bei der nächsten Beratung von Bund und Ländern gesprochen werden. Diese wird voraussichtlich am 24. März stattfinden. Dann soll die angelaufene neue Teststrategie, der Fortschritt der Impfungen, die Verbreitung der Virusmutationen neu bewertet und weitere Lockerungen diskutiert werden.

Auf dem Marktplatz in der Universitätsstadt sind Cafehausstühle gestapelt.
Auch für die Gastronomie soll es mit dem neuen Corona-Plan in Hessen wieder mehr Perspektiven geben. © Andreas Arnold/dpa

Weitere aktuelle Regeln für Hessen: Schule, Pflegeheime, Sport und Quarantäne

Weitere Regeln, die aktuell in Hessen gelten, betreffen unter anderem die Schulen: In den Klassen 1 bis 6 gilt der Wechselunterricht. Ab der 7. Klasse lernen die Schüler im Distanzunterricht, die Abschlussklassen erhalten Präsenzunterricht. Für Lehrer und Schüler besteht Maskenpflicht.

Unabhängig von der aktuellen Öffnungsstufe ist der Sport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel auch in Gruppen erlaubt. Fitnessstudios dürfen mit Einzelterminen und strengen Hygienestandards besucht werden.

In den Senioren- und Pflegeheimen gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte und Besucher. Bewohner von Heimen dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen Besuch erhalten, ein negativer Corona-Test ist Bedingung für Besuche. Das Personal muss mindestens einmal pro Woche auf Corona getestet werden.

Bei Einreise aus Risikogebieten gilt für 10 Tage eine Quarantänepflicht. Nach einem negativen Corona-Test kann diese vorzeitig beendet werden. Ausnahmen gelten hierbei bei Einreise aus Risikogebieten der Virusvariante: Dann muss man 14 Tage in Quarantäne bleiben, die nicht verkürzt werden kann.

Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig, zudem müssen Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können. (Sebastian Richter)

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