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Millionen Impfzertifikate laufen ab: Das müssen Geimpfte und Geboosterte in Hessen jetzt wissen

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Von: Sandra Kathe

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2G-Kontrolle im Einzelhandel
Ein Mitarbeiter eines Kaufhauses kontrolliert am Eingang den Impfnachweis einer Kundin. © Bernd Weißbrod/dpa

Ab dem 1. Februar verfallen nach EU-Recht digitale Impfzertifikate bereits neun Monate nach Grundimmunisierung. Auch viele Menschen in Hessen könnten betroffen sein.

Wiesbaden - Für Menschen, die erst zweifach gegen das Corona-Virus* geimpft sind, tritt ab kommendem Dienstag (01.02.2022) eine wichtige Regeländerung in Kraft. Die Gültigkeit ihrer Impfung endet ab dem 1. Februar bereits neun Monate nach dem Datum der Grundimmunisierung.

Das betrifft ab Februar auch in Hessen* alle Menschen, die vor dem 1. Mai 2021 ihre zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff oder dem Impfstoff von Astrazeneca erhalten haben und damit bislang als vollständig geimpft galten. Menschen mit einer Impfung von Johnson&Johnson benötigen schon länger eine zweite Vakzindosis für die Anerkennung ihres Impfstatus. Zusätzlich sind auch all jene betroffen, die nach einer festgestellten Infektion eine einzige Dosis eines Vakzins zur Grundimmunisierung erhalten haben, wenn diese mehr als neun Monate zurückliegt.

Neue Regel ab Februar: Impfzertifikate laufen neun Monate nach Grundimmunisierung ab

Die Entscheidung, dass die Anerkennung der Grundimmunisierung EU-weit nach neun Monaten abläuft, basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Demnach ist eine dritte Booster-Impfung notwendig*, um sich effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und einem schweren Verlauf der durch das Virus ausgelösten Krankheit Covid-19 zu schützen.

Da es beim Einlesen der Impfzertifikate aber auch immer wieder zu Problemen in der CovPass-App kommt, sind jedoch möglicherweise auch Menschen in Hessen von der neuen Gültigkeitsdauer der Impfung betroffen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. So berichtet das Nachrichtenportal Focus.de, dass bei einigen Nutzern der Corona-Apps des RKI Zertifikate beim Einlesen womöglich nicht korrekt zugeordnet worden seien.

Impfzertifikate laufen ab: In Hessen gilt in vielen Bereichen 2G oder 3G

Dies lasse sich laut des Focus-Berichts daran erkennen, dass statt einem QR-Code in der App zwei verschiedene Codes angezeigt würden, was nicht vorkommen dürfe. Zusätzlich werde neben der Booster-Impfung dann angezeigt, dass es sich statt Impfung „3/3“ um die Impfung „1/2“ handle. Schuld daran sei eine fehlerhafte Zuordnung der Booster-Impfung beim Erstellen des Zertifikats, die durch die Vorlage von Originalzertifikaten und Personalausweis bei einer Apotheke behoben werden kann.

Probleme gäbe es etwa, wenn in einem Fall ein Zweitname angegeben sei und im anderen nicht, oder wenn ein Fehler bei der Schreibung des Namens vorliege. Um auszuschließen, dass trotz Booster ein Zertifikat abläuft, kann es also sinnvoll sein, dass Nutzerinnen und Nutzer in Hessen diese Angaben in ihrer CovPass-App, beziehungsweise der Corona-Warn-App prüfen, um sicherzugehen, dass sie weiterhin ohne Probleme 2G- und 3G-Nachweise erbringen können. Diese sind inzwischen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens* - beim Einkaufen, Reisen, Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel - Pflicht.

Ablauf von Impfzertifikaten: Wo man in Hessen eine Booster-Impfung erhält

Wer von der Regeländerung betroffen ist und ab 1. Februar seinen Impfstatus verliert, kann den Ablauf seines Impfzertifikats mit einer Booster-Impfung verhindern. Diese ist laut Focus in Bundesländern wie Hessen bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig. In Berlin, Sachsen oder Thüringen hingegen gilt man erst 14 Tage nach der Drittimpfung als geboostert.

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf seiner Website darauf hin, dass die zwischenzeitliche Knappheit an Impfstoffen derzeit kein Problem mehr darstellen sollte. Bis zum 23. Januar 2022 habe das Ministerium „183,6 Millionen Dosen Impfstoff an Impfzentren, mobile Impfteams, Arztpraxen und Betriebsärzt:innen geliefert“, davon seien bis zum Ende der Kalenderwoche 88,3 Prozent der Dosen verimpft worden. Es sollte demnach für Menschen in Hessen möglich sein, kurzfristig einen Termin im Impfzentrum oder bei einer impfenden Arztpraxis zu bekommen. Eine Übersicht über Impfangebote in Hessen gibt es auf der Website des Hessischen Sozialministeriums. (ska)*fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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