Gericht lehnt Geld für Arzthelfer ab
DARMSTADT. Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, nur weil Gesetze geändert worden sind. Gründe hierfür wären „vorübergehende konjunkturelle Schwankungen“ - ein Gesetz sei aber auf Dauer angelegt und deshalb damit nicht vergleichbar, urteilte das Hessische Landessozialgericht gestern in Darmstadt.
Im konkreten Fall hatte ein Arzt auf Kurzarbeitergeld für zwei Mitarbeiterinnen geklagt, weil durch die Gesundheitsreform 2004 für einige Monate die Zahl seiner Patienten eingebrochen sei. (lhe)
(Az.: L 7 AL 80/08).