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OB Kaminsky im Hanau-Untersuchungsausschuss: „Keine Pflichtverletzungen der Stadt“

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Von: Yvonne Backhaus-Arnold

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Im Hanau-Untersuchungsausschuss sagt OB Kaminsky zum verschlossenen Notausgang aus. Er stellt ein Gutachten vor und sieht keinen Fehler bei der Stadt.

Wiesbaden/Hanau – Bereits im April hatte Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) vor dem Hanau-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages ausgesagt. Der Sozialdemokrat erklärte damals, dass der spätere Attentäter nur in belanglosen Fälle mit der Kommune zu tun hatte und dass es keine Hinweise auf die Tat gegeben habe. Am Montag (24. Oktober) war Kaminsky erneut geladen, diesmal zum Thema Notausgang. Die Fragen: Was wusste die Stadt? Was hat sie, zum Beispiel gegen den verschlossenen Notausgang getan? 

Der Sozialdemokrat verwehrte sich deutlich gegen wiederholte Kritik, die vor allem die hessische CDU geübt hatte, die Stadt sei ihren Pflichten nicht nachgekommen. „Ich will als fürsorglicher Dienststellenleiter betonen, dass meine Mitarbeitenden die Gesetze ordnungsgemäß anwenden und beachten, die von Ihnen beschlossen wurden.“ So seien dem Ausschuss sicher auch die Anpassungen des Hessischen Gaststättengesetzes aus 2012 und die Regelungen der Hessischen Bauordnung bekannt.

OB Kaminsky im Hanau-Untersuchungsausschuss: „Betreiber einer Gaststätte“ für Notausgang verantwortlich

Er habe erst nach dem rassistisch motivierten Attentat Kenntnis darüber erlangt, dass es in der Zeit von 2012 bis 2020 drei Feststellungen zum Verschluss des Notausganges in der Arena-Bar gegeben habe. Auf diese Feststellungen sei jeweils umgehend und ordnungsgemäß reagiert worden. Dass der Notausgang hätte zu öffnen sein müssen, stehe für ihn ohne Zweifel fest. „Zuständig und verantwortlich dafür ist in erster Linie aber der Betreiber einer Gaststätte“, so der OB.

Hanaus OB Claus Kaminsky (SPD) sagt im Hanau-Untersuchungsausschuss über sein Wissen zum verschlossenen Notausgang aus.
Hanaus OB Claus Kaminsky (SPD) sagt im Hanau-Untersuchungsausschuss über sein Wissen zum verschlossenen Notausgang aus. © Patrick Scheiber/Imago

Gleichwohl und im Sinne der Aufklärung „und aufgrund manchen für mich nicht nachvollziehbaren Presseverlautbarungen aus diesem Ausschuss, habe ich es als meine Aufgabe angesehen, die Vorgänge aus den vergangenen zehn Jahren zu prüfen.“

Die Stadt hat hierfür Olaf Otting als externen, unabhängigen Gutachter beauftragt. Der Hanauer ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und bundesweit anerkannt. Die Fragestellungen: Gab es Pflichtverletzungen mit Blick auf die Aufgabenerfüllung durch die Bauaufsicht, das Ordnungsamt oder den Brandschutzdienst? Zur Erstellung des Gutachtens, das Kaminsky den Ausschussmitgliedern überreichte, sind Otting die Akten zur Verfügung gestellt worden, die auch dem Ausschuss vorliegen.

OB Kaminsky im Hanau-Untersuchungsausschuss: Ordnungsgemäße Kontrollen der Stadt

Das 24-seitige Gutachten, dass unserer Zeitung vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass die städtischen Behörden ausreichend und ordnungsgemäße Prüfungen und Kontrollen durchgeführt und auf Erkenntnisse sach- und ordnungsgemäß reagiert haben.

„Wir haben uns in Hanau von ‚Stunde Null‘ des schrecklichen Attentats an um die Angehörigen der Opfer, sowie den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft gekümmert und dafür gesorgt, dass nicht der Täter im Fokus stand. Und wir haben berechtigten Wunsch nach Aufklärung unterstützt.“ Diese Aufklärung liege im Übrigen auch im gesamtstädtischen und gesellschaftlichen Interesse. Kaminsky unterstrich auch die herausragende Verantwortung, die die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses dabei tragen.

Kaminsky stellt klar, dass weder die Bauaufsicht noch das Ordnungswesen zu den klassischen kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben gehören, sondern unter landesrechtlicher Prüfung stehen.

OB Kaminsky im Hanau-Untersuchungsausschuss: Notausgang 2016 beanstandet und kontrolliert

Die städtische Bauaufsicht habe im Zusammenhang mit der Erteilung der letzten Baugenehmigung zur Umnutzung des Stehcafés in einen Kiosk vom 19. März 2019 die Erfüllung der Anforderungen an den baulichen Brandschutz und hier insbesondere an Zahl und Ausstattung der Rettungswege überprüft und sichergestellt.

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Zur laufenden Kontrolle baulicher Anforderungen ist die Bauaufsicht nicht verpflichtet, so Kaminsky. Kontrolliert werde anlassbezogen. „Solche Kontrollen wurden jeweils nach Ausführung einer Änderung am Vorhaben Arena-Bar durchgeführt.“ Da die Bar in einem Hochhaus, und damit in einem Sonderbau, liegt, wurde sie alle fünf Jahre von der Bauaufsicht geprüft. Um Brandschutzauflagen zu prüfen, finden regelmäßige Gefahrenverhütungsschauen statt. 2016 wurde hierbei auch der Notausgang beanstandet, abgestellt und durch Nachschau kontrolliert. 

Das Ordnungsamt war laut OB wiederholt mit Beschwerden aus der Nachbarschaft befasst. Meist sei es um das Auftreten von Besuchern gegangen, kontrolliert wurde aber auch die Aufstellung von unerlaubten Spielautomaten. Bauliche und räumliche Fragen seien seit 2012 aufgrund des Inkrafttretens des Hessischen Gaststättengesetztes nicht mehr vom Ordnungsamt zu überprüfen. 

OB Kaminsky im Hanau-Untersuchungsausschuss: Notausgang spielte bei Untersagung des Betriebs keine Rolle

Die Polizei ging laut Kaminsky auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderen strafbaren Handlungen in der Gaststätte und im Umfeld nach. Die Beamten unterrichteten das Ordnungsamt. Diese Vorgänge führten zur Untersagung des Betriebs wegen Unzuverlässigkeit des Betreibers. Der Notausgang, dessen Verschluss das Ordnungsamt nur einmal 2013 feststellte, spielte bei der Begründung der Gewerbeuntersagung keine entscheidende Rolle. „Es hätte diese auch nicht gerechtfertigt“, so Kaminsky. Bei einer Kontrolle im November 2017 stellte die Polizei fest, dass der Notausgang verschlossen war. Damals war das Verfahren zur Gewerbeuntersagung bereits eingeleitet. Der Betreiber klagte sich bis zum Verwaltungsgerichtshof. Erst 2019 wurde das Verfahren abgeschlossen und die Untersagung rechtskräftig.

Im Januar 2020 ging bei der Stadt die Gewerbeanmeldung eines neuen Besitzers ein. Dieser habe alle nach dem Hessischen Gaststättengesetz erforderlichen Unterlagen – Führungszeugnis, Bescheinigung des Finanzamtes, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Mietvertrag und einen Personalausweis – vorgelegt. „Das Ordnungsamt hatte im Januar 2020 keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit des neuen Betreibers und damit keine rechtliche Handhabe für eine Untersagung“, so der OB.

Entschieden verwehre er sich dagegen, wenn – aus dem laufenden Ausschuss heraus – Erklärungen abgegeben würden, wonach die Stadt Hanau ihren Pflichten nur unzureichend nachgekommen sein soll. „Dies zeigt – in Teilen – eine Voreingenommenheit, die einem Untersuchungsausschuss nicht würdig ist. Im Interesse der Opfer, die hier im Vordergrund stehen sollten, sage ich: Die Opfer dürfen nicht zum Spielball rein politischer Interessen gemacht werden.“ (Yvonne Backhaus-Arnold)

Im Hanau-Untersuchungsausschuss zeichnete die Staatsanwaltschaft zuletzt die „bescheidene“ Arbeit der Polizei nach.

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