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„Letzte Generation“-Aktivistin bekommt Strafbefehl ohne Verfahren zugestellt

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Von: Erik Scharf

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Das Amtsgericht Frankfurt hat Carla Hinrichs von der „Letzten Generation“ einen Strafbefehl ausgestellt. Allerdings ohne Verfahren und an eine „falsche Adresse“.

Frankfurt – Seit mehreren Monaten sind Aktivisten und Aktivistinnen der „Letzten Generation“ immer wieder in Großstädten aufgetaucht. Sie fordern den Ausstieg aus den fossilen Energiequellen und die Einhaltung der Klimaziele, die sich die Bundesregierung gesetzt hat. Carla Hinrichs bekam deswegen Post vom Amtsgericht Frankfurt – und die Aktivistin antwortete auf Twitter mit deutlichen Worten darauf.

Im Generationenvertrag für das Klima der Bundesregierung heißt es wörtlich: „Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.“

Carla Hinrichs, Pressesprecherin der „Letzten Generation“. (Archivfoto)
Carla Hinrichs, Pressesprecherin der „Letzten Generation“. (Archivfoto) © Bernd von Jutrczenka/dpa

„Letzte Generation“: Straßenblockaden in ganz Frankfurt im April

Aus Sicht der Aktivisten und Aktivistinnen der „Letzten Generation“ hält sich die Bundesregierung nicht an das Gesetz und ist im Kampf gegen den Klimawandel nicht hartnäckig genug. Die „Letzte Generation“ sorgte in den vergangenen Wochen für bundesweites Echo, nachdem sie sich in München auf der Rollbahn des Flughafens festklebten oder in Berlin die Spitze des Weihnachtsbaumes am Brandenburger Tor absägten.

Bereits im April war die „Letzte Generation“ in Frankfurt aktiv. An mehreren verkehrsreichen Punkten in Frankfurt blockierten die Aktivisten und Aktivistinnen die Straßen, klebten sich auf dem Asphalt fest. Stundenlang waren die Straßen gesperrt, mehrere Aktivisten und Aktivistinnen wurden festgenommen. Schon im April war klar, dass ihnen höchstens Geldstrafen drohen würden.

„Letzte Generation“: Carla Hinrichs wehrt sich gegen Strafbefehl nach Aktion in Frankfurt

Genau das ist Carla Hinrichs nun passiert. Doch der Vorgang schlägt hohe Wellen. „Das Amtsgericht Frankfurt hat mir einen Strafbefehl zugesellt. Am 12.4. soll ich ‚gemeinschaftlich handelnd Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung genötigt haben‘. Verurteilung, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlege. Zugesellt an eine falsche Adresse. 60 Tagessätze a 30€ = 1800€. Ohne mich angehört zu haben, ohne Verfahren“, schreibt Hinrichs am Donnerstagabend (29. Dezember) auf ihrem Twitter-Kanal.

Kurzum: Hinrichs will die Geldstrafe nicht zahlen. Sie kündigt an: „Wir sehen uns vor Gericht. Denn, ob mein Verhalten strafbar ist, ist Auslegung. Es muss unter Einbeziehung meiner Beweggründe entschieden werden.“ Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit nicht gesprochen. Ob auch weitere Aktivisten und Aktivistinnen, die sich im April an den Aktionen in Frankfurt beteiligten, einen Strafbefehl zugeschickt bekommen haben, ist nicht bislang nicht bekannt. (esa)

Zuletzt kritisierte Carla Hinrichs Hausdruchsuchungen bei Mitgleidern der „Letzten Generation“ als „absurd“.

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