Schatzsucher sollen leer ausgehen
Wiesbaden. Mit einer Änderung des Denkmalschutzgesetzes wollen CDU und FDP erreichen, dass archäologische Funde künftig automatisch dem Land Hessen gehören. Sie wollen damit ein „Schatzregal“ einführen.
Der Begriff hat nichts mit dem Möbelstück zu tun, sondern kommt von „Regalien“, den einstigen Herrschaftsrechten von Landesfürsten.
Bislang gilt in Hessen Paragraf 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach gehören solche Fundstücke, deren ursprünglicher Eigentümer nicht mehr feststellbar ist, je zur Hälfte dem Finder unddem Eigentümer des Grundstückes, auf dem sie ausgegraben wurden. Bei historisch wertvollen Funden, die auch der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen, muss das Land also zahlen - obwohl es auch die wissenschaftlichen Untersuchungen und, wie zum Beispiel bei dem vergoldeten Pferdekopf von Waldgirmes, sechsstellige Beträge für die Restaurierung ausgibt.
Deshalb will Hessen nun das „Schatzregal einführen, das es in fast allen anderen Bundesländern bereits gibt.
Ein spektakulärer Fall macht die finanzielle Bedeutung deutlich: So musste Hessen dem Landeigentümer in der Wetterau, wo Ende der 90er-Jahre der berühmte Keltenfürst vom Glauberg sowie wertvolle Grabbeigaben gefunden wurden, 200 000 Euro zahlen. Das ist aber wenig im Vergleich zu den 15 Millionen Euro, mit denen der allerdings nicht verkäufliche steinerne Fürst nun in der Bilanz des Landes auftaucht.
Auch die Besitzverhältnisse der jüngsten Funde - die Fragmente einer römischen Reiterstatue und ein Münzfund in Frankfurt - beschäftigen Anwälte. Denn entdeckt hatte sie Hobby-Archäologe Roberto Cavelli, dessen Metallsucher angeschlagen hatte.
Raubgräber belohnt
Ein weiteres Argument für das Schatzregal sind die Raubgräber. Sie gehen ohne Genehmigung auf Schatzsuche, sind aber im Erfolgsfall zu 50 Prozent Eigentümer ihres Fundes. „Diese Leute werden dann auch noch belohnt“, gibt Prof. Gerd Weiß, Chef des Landesamtes für Denkmalpflege, zu bedenken.
Allerdings sind CDU und FDP wohl über das Ziel hinausgeschossen. Denn in dem Gesetzentwurf ist nicht einmal eine Belohnung oder eine Entschädigung vorgesehen. Die ersten schriftlichen Stellungnahmen von Denkmalexperten und Juristen monieren das deutlich. Wer einem legalen Finder bzw. dem Grundstückseigentümer alles wegnehme, befördere, dass die Leute ihre Funde nicht mehr wie vorgeschrieben melden, so der Tenor. Eine Anhörung ist für den 23. Februar geplant.
Einschränkung in Hannover
In Niedersachsen geht man nicht so weit. Dort wird das Land nur Eigentümer, wenn es sich um staatliche Nachforschungen handelt.