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Spielhallen: Über Spielersperre wird noch diskutiert

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Hessens Innenminister Boris Rhein © dpa

Wiesbaden. Mit einer Reihe gesetzlicher Auflagen will Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) die steigende Anzahl von Spielhallen, aber auch die Spielsucht in den Griff bekommen.

So soll zwischen einzelnen Hallen ein Mindestabstand von 300 Metern vorgeschrieben werden. Auch dürfen die Hallen keine Außenwerbung anbringen und sie müssen eine Sperrzeit von sechs Stunden einhalten. Rhein sagte, dies seien "erhebliche Eingriffe", deshalb sehe das Gesetz eine Übergangsfrist von 15 Jahren vor.

Noch nicht im Detail geregelt ist die Frage der Sperrung von Spielern. Möglich sein soll eine Selbstsperrung. Dass die Spielhallenbetreiber eine Sperrung verfügen, die dann in einer Datei hinterlegt wird, sei theoretisch möglich, müsse jedoch mit dem Datenschutzbeauftragten besprochen werden. Er selbst sei sehr skeptisch. Es setzte auch voraus, dass jeder Spieler sich beim Eintritt in die Spielhalle ausweisen muss. Dass Spieler angesichts strengerer Regelungen ins Internet abwandern, hält Rhein für eher unwahrscheinlich. Den meisten gehe es auch um die Atmosphäre beim Spielen.

Die Grünen, die vor einem Jahr einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt haben, der nun im Landtag mitberaten wird, nannten Rheins Entwurf ein Placebo-Gesetz. Die Übergangsfristen seien viel zu lang, sagte der innenpolitische Sprecher Jürgen Frömmrich. Er plädiert für fünf Jahre.

Außerdem sei Rhein vor der Spielautomatenlobby und dem Koalitionspartner FDP eingeknickt, denn er habe den Mindestabstand zwischen den Hallen von zuvor geplanten 500 auf 300 Meter verkürzt. Der Grünen-Entwurf sieht unter anderem vor, nur noch eine Spielhalle pro angefangerer 20.000 Einwohner einer Gemeinde zuzulassen. Der Abstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen müsse mindestens 500 Meter betragen. (wet)

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