Urteil rechtskräftig: Falkner aus Hessen hat Lizenz zum Tauben töten
Limburg. Ein Falkner aus Hessen hat sich endgültig das Recht erstritten, Tauben im Auftrag gewerblich töten zu dürfen, wenn sie zur Plage geworden sind.
Video: Kassel - Taubenschlag mindert Problem
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel von September 2011 zu seinen Gunsten sei nun rechtskräftig, sagte Falkner Berthold Geis aus dem mittelhessischen Villmar der Nachrichtenagentur dpa. Das Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht sei eingestellt worden, so die Pressestelle in Leipzig (AZ: 7 C 28.11).
Der Landkreis Limburg-Weilburg hatte seine eingelegten Rechtsmittel aus nicht näher genannten Gründen wieder zurückgezogen. Der Falkner hatte gegen den Landkreis geklagt, weil der ihm das Töten von Tauben verboten hatte. Somit konnte er auch nicht einem Großauftrag eines Rüsselsheimer Autoherstellers wie gewollt nachkommen, der über eine Taubenplage auf dem Gelände geklagt hatte. (dpa)