Wildtiere kennen keine Winterzeit

Am kommenden Wochenende werden die Uhren wieder auf Winterzeit umgestellt. Nach der Zeitumstellung wird es morgens früher hell und abends dafür eine Stunde früher dunkel. „Insbesondere die Morgenstunden werden so zur Falle für Tier und Mensch.
Werra-Meißner – Zwischen 6 und 8 Uhr morgens ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch“, sagt Rainer Stelzner, Vorsitzender des Jagdvereins Hubertus Kreis Eschwege. Auch abends wird es eine Stunde früher dunkel. Damit beginnt die Dämmerung – die Hauptaktivitätszeit der Wildtiere – bereits gegen 17 Uhr und fällt mit dem abendlichen Berufsverkehr zusammen.
„Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch Uhrzeit. Daher sollten Verkehrsteilnehmer in den Wochen nach der Zeitumstellung eine ganz besondere Vorsicht walten lassen“, mahnt auch Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen, eindringlich.
Wie verhalte ich mich, wenn ein Wildtier am Straßenrand steht?
Wird ein Wildtier am Straßenrand erkannt, sollte das Fahrzeug kontrolliert abgebremst werden, dazu gleichzeitig abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind viel lichtempfindlicher als die der Menschen: Fernlicht blendet die Tiere und macht sie orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar erscheint, dann auf keinen Fall riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen.
Was ist nach einem Wildunfall zu tun?
Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Verletzen Tieren sollte man sich als Laie auf keinen Fall nähern: Die Tiere könnten beim Anblick des menschlichen Todfeinds mit letzter Kraft unvermittelt angreifen! Tote Tiere nicht anfassen oder mitnehmen. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein. Im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall unbedingte Pflicht der Autofahrer, die Polizei zu rufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier mit einem speziell ausgebildeten Jagdhund nachsuchen und gegebenenfalls erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellen eine Wildunfallbescheinigung aus, die auch als Nachweis bei der Versicherung dient. Wer einen Wildunfall nicht meldet, der macht sich nach § 3 (2) des hessischen Jagdgesetzes strafbar.
Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?
Der Jagdverein Hubertus Kreis Eschwege gibt folgende Tipps: . Geschwindigkeit entlang unübersichtlicher Wald- und Feldrändern reduzieren. .Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält. .Die größte Gefahr droht in der Dämmerung, bei Nacht und bei Nebel. . Ein Tier kommt selten allein! Immer mit Nachzüglern (Rehkitze, Rotwildkälber oder Wildschweinfrischlinge) rechnen. Von Emily Hartmann