Die Arbeitgeberverbände Nordhessen machen Beschäftigte darauf aufmerksam, dass der gesetzliche Unfallschutz im Homeoffice nur bei Tätigkeiten in unmittelbarer Verbindung zum Beruf greife.
Das sei, anders als im Betrieb, bei Verletzungen auf dem Weg in die Küche oder zur Toilette nicht gegeben, erklärt Arnold Müller, Leiter der Rechtsabteilung.
Von Michael Caspar
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