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Verstoß gegen Corona-Kontaktverbot: Drei Frauen waren zwei zu viel

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Corona in Werra-Meißner: Verstoß gegen Kontaktverbot
Corona in Werra-Meißner: Verstoß gegen Kontaktverbot bei Abholung aus der Klinik © Lichtenau e.V.

Weil ein 24-jähriger Mann sich von gleich drei Frauen aus der Klinik in Heli hat abholen lassen, hat er jetzt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Kontaktverbot.

Hessisch Lichtenau - Wofür er vor einigen Wochen noch beneidet worden wäre, hat einem 24-jährigen Mann aus Hessisch Lichtenau jetzt eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Abstandsgebot eingebracht. Der Mann musste in der Nacht zum Samstag (04.04.2020) wegen einer gebrochenen Hand in der Orthopädischen Klinik in Hessisch Lichtenau behandeln lassen. Gegen 0.50 Uhr wollte er sich abholen lassen. 

Corona-Kontaktverbot im Werra-Meißner-Kreis: Verstoß wird von Polizei aufgedeckt

Er wurde von gleich drei Frauen abgeholt. Das Kontaktverbot, was derzeit wegen des Coronavirus in Hessen gilt, sieht allerdings vor, dass Personen nur alleine oder zu zweit in der Öffentlichkeit auftreten dürfen. 

Wegen einer angeblichen Randale an der Klinik in Hessisch Lichtenau wurden zur gleichen Zeit Beamte der Polizei gerufen. Diese Beamten trafen den eben behandelten Patienten mit seinen Abholern an und erstatteten Anzeige wegen der Verletzung des Kontaktverbots.

Corona-Kontaktverbot im Werra-Meißner-Kreis: Bußgeldkatalog

Der vom Land Hessen vorgestellte Corona-Bußgeldkatalog richtet sich vor allem gegen die Unbelehrbaren, die sich noch immer zum Kicken im Park verabreden oder heimlich Corona-Partys feiern, betonte Ministerpräsident Volker Bouffier. Untersagt sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen (außer Familien/häusliche Gemeinschaften) in der Öffentlichkeit.

Picknicken im Park und Sonnen ist bei Einhaltung der Abstände hingegen erlaubt. Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung können nun mit Bußgeld belegt werden. Besonders schwere Verstöße können sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden, etwa wenn die Weiterverbreitung des Krankheitserregers nachgewiesen werden kann.

Corona-Kontaktverbot im Werra-Meißner-Kreis: Strafen

Der Bußgeldkatalog des Landes sieht folgende Regelsätze unter anderem bei folgenden Verstößen vor: 200 Euro – zum Beispiel bei öffentlichen Zusammenkünften von mehr als zwei Personen (außer Familien/Hausgemeinschaften) pro Teilnehmer sowie bei Teilnahme an touristischen, kulturellen und sportlichen Angeboten. 500 Euro – beim Verstoß gegen die Quarantäne-Anordnung von Reiserückkehrern aus Risikogebieten. 200 bis 1000 Euro – zum Beispiel für das Organisieren von Zusammenkünften touristischer, kultureller oder sportlicher Angebote. 500 bis 5000 Euro – zum Beispiel beim Verstoß gegen das Gebot zur Schließung von Einrichtungen und gegen das Bewirtungsverbot.

Andere Neuigkeiten rund um das Thema Coronavirus und Corona-Krise im Werra-Meißner-Kreis finden Sie in unserem News-Ticker. 

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