Neues EU-Recht: Wird Parken im Werra-Meißner-Kreis teurer?

Werra-Meißner– Steigen im Werra-Meißner-Kreis zum Jahreswechsel die Preise für Parktickets? Mit Blick auf die neue EU-Gesetzgebung ab 2023 könnte das passieren. Dann werden kommunal betriebene Parkflächen umsatzsteuerpflichtig – das war bislang noch nicht so.
Die ersten Auswirkungen dieser neuen Gesetzgebung sind bereits in der Nachbarschaft beschlossen, konkret in Göttingen. Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) und ihr Kämmerer Christian Schmetz (CDU) hatten kürzlich eine Erhöhung der Parkgebühren angekündigt. Göttingen plant, die Parkenden an den steigenden Kosten durch die Umsatzsteuer zu beteiligen. Das gelte insbesondere für die Stundentarife in der Innenstadt an den Parkautomaten. Göttingen denkt zusätzlich an eine Anhebung der Gebühren für das Anwohnerparken.
Im Werra-Meißner-Kreis gibt es bislang noch keine beschlossenen Erhöhungen, wohl aber werde über dieses Thema diskutiert. In Witzenhausen etwa ist noch unklar, ob die Parkgebühren steigen – dazu sind zunächst noch Haushaltsberatungen nötig. „Wenn die Preise steigen, dann voraussichtlich nur um die Höhe der Umsatzsteuer“, sagt Bürgermeister Daniel Herz auf Anfrage. Eschwege erteilt einer Erhöhung vorerst eine Absage. „Eine Erhöhung der Parkgebühren aufgrund der Umsatzsteuerpflicht wird es bis auf weiteres in Eschwege nicht geben“, betont Bürgermeister Alexander Heppe.
Die Stadt Bad Sooden-Allendorf beabsichtigt zwar keine Gebührenerhöhung, allerdings soll ab 1. Januar 2023 die gebührenpflichtige Parkzeit ausgeweitet werden auf alle Tage (auch Samstag und Sonntag) von 8 bis 20 Uhr. Bis jetzt gilt: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 13 Uhr. Zudem soll künftig auch die Tiefgarage „Auf dem Herrengraben“ in Sooden in die Bewirtschaftungsfläche einbezogen werden. Entschieden wird am Freitag.
Viele Gemeinden erheben gar keine Parkgebühren, haben aber durch die neue Gesetzgebung deutlich mehr Arbeit. „Als kleine Landgemeinde bedauern wir insgesamt die enge Auslegung des Umsatzsteuerrechts, da wir gezwungen sind, alle Verwaltungsvorgänge daraufhin zu prüfen und gegenüber der Revision die Prüfung nachzuweisen. Dies bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand, der unterm Strich niemandem etwas bringt, sondern lediglich personelle Kapazitäten bindet“, sagt Herleshausens Bürgermeister Lars Böckmann.
Neues EU-Recht gilt ab 1. Januar 2023
Mit Einführung der Umsatzbesteuerung für Kommunen zum 1. Januar 2023 werden öffentliche Stellflächen, für die Parkgebühren erhoben werden, steuerpflichtig (19 %). Das Steuerrecht wird EU-Vorgaben angepasst, die eine Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Anbietern fordern. Bereits 2020 hatte der Gesetzgeber zudem die bundesweite Deckelung der Preise für Anwohnerparkausweise auf 30,70 Euro pro Jahr aufgehoben. goe