1. Werra-Rundschau
  2. Lokales
  3. Kreisteil Witzenhausen

Schottergärten unerwünscht

Erstellt:

Von: Konstantin Mennecke

Kommentare

Schottergärten sind Im Werra-Meißner-Kreis unerwünscht.
Schottergärten sind Im Werra-Meißner-Kreis unerwünscht. © Arnulf Hettrich

Schottergärten sind nicht nur für die Insektenvielfalt ein Problem – die Kommunen im Werra-Meißner-Kreis erschweren das Anlegen solcher Flächen zunehmend mit entsprechenden Regelungen.

Werra-Meißner – Die Kreisstadt Eschwege hat in neueren Bebauungsplänen bereits eine Empfehlung geschrieben, derartige Flächen nicht anzulegen. Perspektivisch soll ein Verbot von Schottergärten in neue Pläne aufgenommen werden. Bestandsgebiete sind davon aber nicht betroffen.

Ein ähnliches Bild zeichnet sich in Bad Sooden-Allendorf. In den neueren Bebauungsplänen wie Wassergraben II oder Sooden-Süd ist die Anlage von vollständig geschotterten Flächen unzulässig. Gartenflächen müssen hier zu mindestens 75 Prozent mit Pflanzen bedeckt sein, heißt es in den entsprechenden Plänen.

Hessisch Lichtenau untersagt in neueren Bebauungsplänen ebenfalls die sogenannte Vollversiegelung inklusive Schotter- und Kiesbeete, ausgenommen Stellplätze und Hofauffahrten. Für den deutlich größeren Teil der Kommune, für den es keine Bebauungspläne gibt, könnte man perspektivisch der Situation über eine sogenannte Gestaltungssatzung Herr werden, heißt es. Die wäre für die gesamte Stadt gültig und nicht nur, wie ein Bebauungsplan, lokal begrenzt.

In den übrigen Kommunen gibt es keine expliziten Verbote, sondern ebenfalls Festlegungen über Bebauungspläne oder einen Verweis auf die Hessische Bauordnung. Sie regelt, dass auf Grundstücken maximal 80 Prozent überbaut sein dürfen, ausschließlich in Kerngebieten sind es 100 Prozent. Ändern könnte das ein Vorstoß vom Jahresanfang von der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen). Sie möchte mit einer Novellierung des Naturschutzgesetzes Schottergärten grundsätzlich verbieten. Darüber hinaus will sie den Vogelschutz verbessern. Das soll durch Vorgaben für großflächige Glasfassaden geschehen. Hier wären – bei Neubauten und Sanierungen – großflächige Glasfassaden und spiegelnde Flächen zu vermeiden, heißt es in der Vorlage des Umweltministeriums.

Kontrollen gibt es aktiv keine – in Bad Sooden-Allendorf sowie Hessisch Lichtenau erfolgen diese jedoch passiv. Sollte es entsprechende Anzeigen geben oder bei den regelmäßigen Ortsterminen Flächen auffallen, wird laut der vorhandenen Bußgeldkataloge vorgegangen.

Mulchflächen sind ebenfalls ein Problem

Laut Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen sind Schottergärten nicht nur für die Artenvielfalt ein Problem – sie können auch höhere Kosten verursachen. Die Gebühr für Niederschlagswasser bemesse sich am Versiegelungsgrad und der Größe der entsprechenden Fläche. Eine Schotterfläche kann daher zu höheren Gebühren führen. Und: Laut Hessischer Bauordnung gelten auch Mulchflächen nicht als begrünte Fläche und fördern ebenfalls nicht die Artenvielfalt. kmn

Auch interessant

Kommentare