Werra-Meißner-Kreis stellt Vorermittlung gegen Bürgermeister Herz ein

Witzenhausen/Eschwege – Ein falscher Briefkopf in Wahlkampfzeiten sollte im Dezember 2021 ein Disziplinarverfahren gegen den Witzenhäuser Bürgermeister Daniel Herz ins Rollen bringen.
Wie der Verwaltungschef jetzt bestätigt, ist das Vorermittlungsverfahren im Januar eingestellt worden. Nach Informationen unserer Zeitung konnte die Kreisverwaltung als zuständige Kommunalaufsicht auch nach umfassender Prüfung keine Dienstpflichtverletzung feststellen.
Was war passiert? Ab dem 9. Oktober 2021 wurden die Bürger der Stadt Witzenhausen über das „Corona-Stadtgeld“ informiert worden. Das Geld in Form eines Gutscheines sollte den lokalen Einzelhandel ankurbeln. 430 000 Euro hatte die Kirschenstadt dafür zur Verfügung gestellt. Das Schreiben an die rund 15 000 Bürger war aber nicht, wie vorgesehen, mit dem Briefkopf „Stadt Witzenhausen – Der Magistrat“, sondern „Stadt Witzenhausen – Der Bürgermeister“ versendet worden. Hinzu kam ein Beitrag im sozialen Netzwerk Instagram. Auf der Foto-Plattform erschien zwei Tage später am 11. Oktober ein Foto des Briefes inklusive des Hinweises „Wählen Sie mich als Ihren Landrat am 24. Oktober.“ Im Parlament wuchs die Überzeugung, dass es sich um keinen Zufall handeln könne – der Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens war die Folge.
Dieser Vorwurf der gröblichen Amtspflichtverletzung entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung ist jetzt vom Tisch. Bürgermeister Herz selbst hatte die Pro Witzenhausen GmbH auf den fehlerhaften Briefkopf hingewiesen, wie aus dem protokollierten E-Mail-Verkehr hervorgeht. Eine Übermittlung dieser Information an die für die Informationsschreiben zuständige Firma erfolgte jedoch nicht.
Bezüglich des Beitrags bei Instagram hatte Bürgermeister Herz zwar ein Foto des Schreibens samt Zweizeiler an die von ihm für soziale Medien beauftragte Agentur versendet. Allerdings sei der Hinweis auf die Landratswahl eigenständig durch die Agentur erstellt worden, wie die Prüfung durch die Kommunalaufsicht ergeben habe.
Insgesamt, so das Ergebnis nach über einem Jahr, gibt es keine Widersprüche zwischen den Aussagen aller im Rahmen der Untersuchungen befragten Personen. Das Fehlverhalten, das Bürgermeister Daniel Herz zur Last gelegt werden könne, sei geringfügig und rechtfertige damit nicht die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Verwaltungschef.
Von Konstantin Mennecke