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Gemeinde Ringgau beschließt Einführung wiederkehrender Straßenbaubeiträge

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Von: Stefanie Salzmann

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Vor zwei Jahren wurden an dieser Straße in Grandenborn die Kanäle saniert. Jetzt steht in dem Ortsteil die Straße Im Kahren an, wo dann auch beitragspflichtig die Straßendecke erneuert werden soll. ARCHI
Ringgau ändert das Modell der Straßenbeiträge. In Grandenborn stehen demnächst Baumaßnahmen an, die kostenpflichtig für die Bürger sind. © STEFANIE SALZMANN

Die Gemeinde Ringgau wird das Modell der Starßenbaubeiträge ändern. Statt einmaliger Beiträge für die direkten Anlieger, werden alle im Ort beteiligt, aber dafür mit deutlich weniger Kosten.

Datterode – In der Gemeinde Ringgau werden die Straßenbaubeiträge, die bei der Sanierung öffentlicher Straßen von den Bürgern zu zahlen sind, künftig über ein neues Modell fällig. Die Gemeindevertretung beschloss am Donnerstag mehrheitlich, das Modell der sogenannten wiederkehrenden Beiträge anzuwenden.

Die seit 2018 in Hessen bestehende Möglichkeit, dass Kommunen gänzlich auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen verzichten, kommt für Ringgau aufgrund seiner Finanzlage nicht infrage. „Es ist absolut keine Optionen für uns die Beiträge abzuschaffen, ohne sie aus dem Haushalt gegenfinanzieren zu können“, sagte Bürgermeister Marion Hartmann.

Bisherige Abrechnung

Bisher wurden bei Straßensanierungen 75 Prozent der Gesamtkosten auf die direkten Anlieger verteilt, entscheidend war dabei auch deren Grundstücksgröße. Beispiel: Die Baumaßnahme kostet 360 000 Euro, der Anliegeranteil von 75 Prozent beträgt rund 270 000 Euro. Aufgeteilt musste bisher ein Anlieger mit einem Grundstück von 750 Quadratmetern einmalig 11 000 Euro zahlen. Nach dem neuen Modell der wiederkehrenden Beiträge hingegen würden dann in der Beispielrechnung nur dreimal 219 Euro fällig werden – allerdings für alle Eigentümer aus dem Ortsteil.

Neues Modell

Bei dem Modell der wiederkehrenden Beiträge werden alle Bewohner eines Ortsteiles beteiligt, weil alle von der Straße profitieren. Vor Beginn der Baumaßnahme werden die kalkulierten Kosten zugrunde gelegt und auf alle Grundstückseigner des jeweiligen Ortsteiles umgelegt. Das bedeutet: Statt, dass wenige viel zahlen, zahlen viel wenig“, erklärt der Bürgermeister. Die Abgabe muss dann auch nicht auf einmal geleistet werden, sondern kann beispielsweise über drei Jahre verteilt werden. Fällig wären die Beiträge dann immer am 31. 12. des Jahres. Hinzu kommt eine sogenannte Verschonregel. Wer in den zurückliegenden 25 Jahren bei Beginn der Baumaßnahme bereits für Erschließung und Sanierung von Straßen bezahlt hat, ist raus.

Die Vorteile

Die am Donnerstag beschlossen Umstellung der Straßenbaubeiträge kommt nur bei konkreten Baumaßnahmen zum Tragen. Diese stehen jetzt in Grandenborn und mittelfristig in Lüderbach an. Der Satz pro Quadratmeter Grundstücksfläche wird voraussichtlich zwischen 45 und 65 Cent liegen.

Für jede einzelne Maßnahme wird es für den Ortsteil (hier auch Abrechnungsgebiet genannt) eine eigene Satzung geben, die die Höhe und Verteilung der Beiträge regelt. Das heißt, dass die Gemeinde Ringgau letztendlich sieben Satzungen haben wird.

Die Förderung

Für die Umstellung der Straßenbeiträge stehen den Kommunen vom Land finanzielle Hilfen zu. Das Land zahlt fünf Euro je Einwohner, aber mindestens 20 000 Euro für jedes Abrechnungsgebiet. Bei sieben Ortsteilen wären das für die Gemeinde Ringgau 140 000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Satzungen mindestens acht Jahre in Kraft bleiben. Sonst müsste rückgezahlt werden. (Stefanie Salzmann)

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