In der Gemeinde Weißenborn soll ein Ausschuss für Soziales und Kultur entstehen

In der Gemeinde Weißenborn wird es für die politische Arbeit neben dem Haupt- und Finanzausschuss künftig wieder einen zweiten Ausschuss geben.
Weißenborn – Der Einrichtung eines Ausschusses für Soziales, Familie und Kultur stimmten die Gemeindevertreter auf ihrer Sitzung am Freitagabend in Weißenborn einstimmig zu. Eingebracht hatte den Antrag die SPD-Fraktion.
2016 sei der Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss abgeschafft worden, da er in der vorherigen Legislaturperiode mit nur sehr wenigen Themen besetzt wurde. Nun sei es allerdings an der Zeit, sich im Rahmen einer bürger- und familienfreundlichen Gemeinde auch mit Zukunftsthemen rund um das soziale Miteinander, das familiäre Geschehen und kulturellen Aspekten zu befassen, so die SPD in der Antragsbegründung.
Die Gemeindevertretung habe sich stark verjüngt. „Wir sollten gerade unseren neuen Kollegen in der Gemeindevertretung positiv gegegenüberstehen und die Chance bieten, sich auch in Ausschüssen mit ihrem Wissen, ihren Vorstellungen und Wünschen einzubringen“, heißt es von der SPD.
Nach Absprachen unter den drei Fraktionen der Weißenbörner Gemeindevertretung einigte man sich darauf, dass der Ausschuss aus vier Mitgliedern bestehen wird (zwei Mitglieder der SPD, zwei Mitglieder von FWG und CDU).
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde am Freitagabend ein weiterer Antrag der SPD. Hintergedanke ist die Stärkung des Ehrenamtes im gesellschaftlichen und kommunalpolitischen Bereich durch die Ehrung von langjährigen Ehrenamtlern.
In die Hauptsatzung wurde aufgenommen, dass künftig Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands und eines Ortsbeirates, die 15 Jahre in Gremien tätig sind, geehrt werden können. „Das Ehrenbürgerrecht, die Ehrenbezeichnung und Ehrungen für langjährige Gremienarbeit sollen in gebührender Form und angemessenem Rahmen verliehen werden“, heißt es in der Beschlussvorlage.
Den Geehrten werde dazu in einem feierlichen Rahmen eine Urkunde verliehen. Das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung könnten aber auch wieder durch die Gemeindevertretung widerrufen werden. Hier bedürfe es eines Beschlusses mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung.
Nicht beschlossen wurden am Freitagabend der Haushalt für das Jahr 2021 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024. Diese wurden einstimmig zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Weißenborn verwiesen.
Von Maurice Morth