Stölzinger Wölfin: Schäfer wollen Abschuss

Der Schafhalterverband Hessen fordert den Abschuss der Stölzinger Wölfin. Der äußerst aggressive Wolf hat bereits mehrere Nutztiere trotz Schutzzäunen gerissen.
- Schafhalterverband Hessen fordert Abschuss von einem Wolf
- Die Stölzinger Wölfin riss mehrfach Nutztiere
- Schutzzäune halten den Wolf nicht ab
Nordhessen – Die Stölzinger Wölfin hat insgesamt siebenmal nachweislich Nutztiere in Hessen angegriffen – unsere Zeitung berichtete. Weil bei sechs dieser Fälle die Schafe und Ziegen so eingezäunt waren, wie es das Land Hessen zum Schutz vor dem Wolf empfiehlt, will der Hessische Schafhalterverband nun den Abschuss des Tieres. Das sagt Verbandssprecher Burkhard Ernst aus Großalmerode auf Nachfrage unserer Zeitung.
„Einen Wolf, der den geforderten Mindestschutz wiederholt überwunden hat, kann man nicht mehr erziehen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Wölfin das Verhalten ihrem Nachwuchs beibringt. Dann müsste man noch mehr Wölfe entnehmen“, sagt Ernst. Bislang hat sich die Wölfin laut den Landesbehörden wohl noch nicht gepaart.
Hessen empfiehlt als Mindestschutz vor dem Wolf 90 Zentimeter hohe Zäune, die um die gesamte Weide herum stromführend sind. Es darf also nicht eine Seite nur durch einen Bach oder einen Steilhang begrenzt sein. Daran hatten sich die Schäfer laut Rissgutachter Gerhard Becker aus Melsungen in sechs der sieben Fälle gehalten.
Wolf in Hessen: Tötung nur in engen Grenzen möglich
Aus dem Umweltministerium Hessen heißt es auf Nachfrage, der Wolf sei eine europaweit streng geschützte Tierart und eine Tötung nur in engen Grenzen zulässig. Derzeit seien alle Bemühungen darauf gerichtet, weitere Nutztierschäden zu vermeiden und die betroffenen Tierhalter zu unterstützen. „Gleichwohl wird die Situation weiter sorgfältig beobachtet, um bei einer Zuspitzung der Situation rasch reagieren zu können“, so Pressesprecherin Julia Stoye.
Wolf in Hessen: Nichttödliche Möglichkeiten ausschöpfen
Bevor es zu einem Abschuss komme, müssten stets „non-letale“ (also nichttödliche) Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Das Ministerium in Hessen verweist auf andere Bundesländer, wo etwa eine „Verstärkung des Herdenschutzes“ oder auch die Abschreckung mit Flatterband oder Gummigeschossen erfolgreich zum Einsatz gekommen seien. Welche Maßnahmen genau Schäfer im Territorium der Stölzinger Wölfin nun ergreifen sollten, geht aus der Antwort auf die Anfrage unserer Zeitung nicht hervor. Von Christopher Ziermann
Wolf in Hessen: Abschuss ist rechtliche Frage
Ob ein Wolf abgeschossen werden darf, ist eine rechtliche Frage – und die Voraussetzungen, die das Bundesnaturschutzgesetz dafür vorsieht, sind hoch. Das Umweltministerium Hessen sieht sie im Fall der Stölzinger Wölfin bislang als nicht erfüllt an.

Wolf in Hessen: Genehmigung für Abschuss nur bei "ernsten Schäden"
Das gilt auch für den Naturschutzbund (Nabu), der in anderen Bundesländern schon häufiger gegen Abschussverfügungen geklagt hat. Grundsätzlich hat der Bundestag erst im Dezember eine „Entnahme“ von Wölfen erleichtert. Anstatt wie bisher nur bei „erheblichen“ Schäden dürfen nun bereits bei „ernsten“ Schäden Abschuss-Genehmigungen erteilt werden. „Der Wolf ist eine europaweit streng geschützte Tierart. Seine Tötung ist nur in engen Grenzen zulässig. Das bedeutet für die Definition des Begriffs „ernster Schaden“, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob der betroffene Tierhalter besonders schwerwiegend und häufig Schaden hat hinnehmen müssen“, heißt es auf Anfrage unserer Zeitung aus dem Umweltministerium Hessen.
Wolf in Hessen: Schäden durch Entschädigungen mildern
Bislang war nur ein Schafhalter zweimal von Übergriffen der Stölzinger Wölfin betroffen. In die Erwägungen werde auch einbezogen, inwieweit der Schaden durch Entschädigungen gemildert oder durch die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für die Zukunft verhindert werden könne, so Ministeriums-Pressesprecherin Julia Stoye.
Die Halter von Nutztieren werden in Hessen finanziell entschädigt, wenn sie trotz eingehaltenem Grundschutz (also 90 Zentimeter hohe Elektrozäune) Tiere an den Wolf verloren haben. Etwaige Folgekosten, die zum Beispiel aufgrund des Stresses durch Fehlgeburten beim Rest der Herde auftreten können, sind dabei aber nicht berücksichtigt – nur der Wert des getöteten Tieres wird erstattet.
Wolf in Hessen: Über Abschuss entscheidet Obere Naturschutzbehörde
Ob es zu einem Abschuss kommt, entscheidet laut Stoye die Obere Naturschutzbehörde in Hessen, die beim Regierungspräsidium in Kassel angesiedelt ist, „im Einvernehmen“ mit dem Umweltministerium und nach Beteiligung des Hessischen Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG). Das HLNUG ist in Hessen für das Wolfsmonitoring zuständig. Der hessische Nabu meint, dass es für einen Abschuss erst einen Grund gebe, wenn der Wolf auch „erweiterten Herdenschutz“, also höhere Zäune, überwinde. Das sagen sowohl Geschäftsführer Mark Harthun als auch die ehrenamtliche Sprecherin der Landesarbeitsgruppe Wolf, Inge Till. Höhere Zäune schlagen sie aber nur für das Territorium der Stölzinger Wölfin vor. „Das ist die nächste Stufe.“ Für ganz Hessen wäre das „sehr viel verlangt“, so Harthun.
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