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Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt: Beides muss versteuert werden

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Von: Anna Heyers

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Zum Ende des Jahres gibt es für einige Arbeitnehmer noch einen Extra-Obolus in Form eines 13. Gehalts oder Weihnachtsgeld. Doch werden diese Zahlungen versteuert?

Weihnachten naht mit großen Schritten und damit auch die vermehrten Kosten für Geschenke, Dekorationen oder gemeinsames Beisammensein auf verschiedenen Märkten. Vielen Berufstätigen winkt gegen Ende November jedoch noch ein schönes Plus auf dem Gehaltsnachweis, das den finanziellen Mehraufwand ein bisschen schmälern soll: Fast jeder Zweite erhält von seinem Arbeitgeber Weihnachtsgeld. Auch das 13. Monatsgehalt ist für viele Arbeitnehmer ein fest eingeplanter Bonus.

Weihnachtsgeld und 13. Gehalt: Was ist der Unterschied?

Das 13. Gehalt und Weihnachtsgeld werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Aus rechtlicher Sicht gibt es allerdings Unterschiede. Das 13. Monatsgehalt ist im Arbeitsvertrag festgelegt und ein somit vereinbarter Lohn für erbrachte Arbeit. Das Weihnachtsgeld hingegen ist in der Regel eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers und soll unter anderem auch die Betriebstreue belohnen und kann in einigen Fällen auch nach einer Kündigung ausgezahlt werden.

Ein Bündel 100 Euro-Scheine, die mit Geschenkband umwickelt und mit Strenenkonfetti dekoriert sind.
Pünktlich zu Weihnachten wird in vielen Unternehmen ein Extra-Bonus ausgezahlt: das Weihnachtsgeld. © McPHOTO/Imago

Bonus zum Jahresende: Werden die Zahlungen versteuert?

Kurze Antwort: Ja. Beide Zahlungen werden versteuert. Beim 13. Monatsgehalt handelt es sich um einen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Deshalb werden auch Steuern anhand der Lohnsteuertabelle fällig. Auch das freiwillig gezahlte Weihnachtsgeld ist dabei voll steuerpflichtig. Allerdings handelt es sich hier um eine Sonderzahlung, die zu den „sonstigen Bezügen“ zählt. Das sind Zahlungen, die zum Beispiel nicht den regulären Arbeitslohn darstellen. Zu den sonstigen Bezügen gehören etwa auch Abfindungen, Urlaubsgeld oder Prämien. Zusätzlich können Sie natürlich auch noch andere Dinge von der Steuer absetzen.

Hinweis Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld, das erst im nächsten Jahr für das bereits abgelaufene ausgezahlt wurde, wird in dem Jahr versteuert, in dem der Arbeitnehmer es erhält. Sprich: Überweist Ihnen der Arbeitgeber das Geld für 2022 erst im Januar 2023, muss es auch erst im Januar 2023 versteuert werden.

Weihnachtsgeld wird gern als 13. oder 14. Gehalt überwiesen, deswegen auch die Verwechslung im Sprachgebrauch. Diese Überweisung ändert jedoch aus steuerlicher Sicht nichts. Die Lohnsteuer wird in dem Monat einbehalten, in dem die zusätzliche Finanzspritze überwiesen wird. Übrigens: Durch die zusätzliche Einnahme steigt der eigene Steuersatz. Im Gegensatz zum regulären Lohn ist die Lohnsteuer für Weihnachtsgeld deshalb höher.

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