Corona-Lockdown verlängert: Schulen, Friseure, Gastronomie - diese Regeln gelten jetzt in Deutschland
Coronavirus-Pandemie: Der harte Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert. Ein Überblick über die aktuellen Corona-Regeln.
- Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Der harte Lockdown* in der Bundesrepublik wird bis 7. März verlängert.
- Bund und Länder beschließen für diesen Zeitraum Covid-19*-Maßnahmen, die an vorherige anknüpfen.
- Ein Überblick über die aktuellen Corona-Regeln.
München/Berlin - Deutschland soll in der Coronavirus-Pandemie* kollektiv auf eine 7-Tage-Inzidenz* von 35 kommen. Dieses Ziel bekräftigten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)*, Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU)* nach der Bund- und Länderkonferenz am 10. Februar.
Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Covid-19-Regeln bis 7. März beschlossen
Zwischen Baden-Württemberg und Bayern, zwischen NRW und Sachsen und den übrigen Bundesländern sollen also gleiche Corona-Regeln gelten. Ausgenommen sind: die Schulen und Kitas.
Hier habe sie „kein Vetorecht als Bundeskanzlerin“, erklärte Merkel und forderte: „Wir müssen die dritte Welle bekämpfen.“ Der erste Beschluss aus den Beratungen mit den Ministerpräsidenten lautet: Der harte Lockdown wird bundesweit bis zum 7. März verlängert.
Schulen, Friseure, Gastronomie - diese Covid-19-Regeln gelten jetzt in Deutschland.
Corona-Pandemie: Schulen, Friseure, Gastronomie - diese Covid-19-Regeln gelten jetzt in Deutschland
- Schulen und Kitas: Die Bundesländer entscheiden und verantworten die Öffnungen eigenständig.
- Kontakte: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden.
- Masken: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard - in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
- Friseure: Dürfen ab dem 1. März wieder öffnen - allerdings nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygienregelen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist obligatorisch.
- Einzelhandel: Öffnen wieder bei einer deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von 35 - mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern
- Körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo- und Kosmetikstudios: Öffnen wieder bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 - je nach Bundesland.
- Gastronomie, Hotels, Kultur, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen: Öffnen wieder ab einer 7-Tage-Inzidenz unterhalb 35 - je nach Bundesland.
- Reisen: Sind laut Bundeskanzlerin Angela Merkel „zu unterlassen“.
- Home Office: Arbeitgeber müssen dieses erlauben. Beschäftigte sollen es wahrnehmen.