Geschäfte, Gastro, Kontakte: Die neuen Corona-Regeln für Deutschland im Überblick

Einige Bundesländer waren bei den Corona-Lockerungen schon vorgeprescht. Am Mittwoch einigten sich die Länderchefs mit Merkel aber auf neue Eckpunkte und Regeln.
- Am Mittwoch berieten die Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel über weitere Lockerungsmaßnahmen* in der Corona*-Krise.
- Die Pläne der Kanzlerin waren bereits vor der Sitzung durchgesickert
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Berlin - In der Corona-Krise bekommen die Länder weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen - sie sollen aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Darüber verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei einer Video-Konferenz. Virologen sehen neue Lockerungen durchaus als große Gefahr.
Corona-Obergrenze in Deutschland contra Lockerungen - neue Regeln
Besonders sensibel seien Lockerungen bei den Schulöffnungen, in der Gastronomie und bei den Hotels. Denn dann komme es wieder zu Reisen in Deutschland, und die Gefahr von neuen Infektionengeschehen nehme zu, so die Kanzlerin.
Einige Länderchefs hatten bereits vor den Beratungen neue Lockerungen erlassen, darunter auch Bayern*, das weiter auf einen vorsichtigen Kurs setzt. Im Vorfeld hatte auch Winfried Kretschmann (Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, harsche Kritik am Vorgehen einiger Amtskollegen geübt.
Corona-Lockerungen: Mindestabstand Bundesliga, Breitensport
Kontaktbeschränkungen: Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland werden grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Bund und Länder darauf, dass sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Sie sollen weiterhin einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten. Außerdem müssen Bürger einen Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften.
Profifußball: Die Fußball-Bundesliga darf die unterbrochene Saison ab der zweiten Mai-Hälfte mit Geisterspielen fortsetzen. Die DFL gab am Mittwochabend bekannt, dass der Spielbetrieb nun voraussichtlich am 15. Mai wieder aufgenommen wird. Seit Mitte März ist die Bundesliga-Saison ausgesetzt. Aktuell sind noch neun Spieltage zu absolvieren. Die DFL strebt an, diese bis zum 30. Juni stattfinden zu lassen.
Breitensport: Bund und Länder wollen den Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt werden. In Mannschaftssportarten wie Handball oder Basketball darf zunächst nur individuell trainiert werden. Erst schrittweise soll danach in Kleinstgruppen geübt werden und erst am Ende der Corona-Krise wieder Training und Spiele in voller Teamstärke möglich sein.
Corona-Lockerungen in Deutschland: Geschäfte und Schulen - neue Regeln
Geschäfte: Alle Geschäfte in Deutschland sollen unter Auflagen wieder öffnen dürfen - ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche.
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Kitas und Schulen: Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen. Die Einzelheiten regeln die Länder. Vereinbart wurde, dass die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet werden soll. Außerdem sollen die Länder selbst darüber entscheiden, wann sie den Übergang des Kita-Betriebs von der Notbetreuung in „den eingeschränkten Regelbetrieb“ veranlassen wollen. Auch die Entscheidung über die Öffnung der Hochschulen und anderer außerschulischer Bildungseinrichtungen obliegt den Ländern.
Krankenhäuser, Pflegeheime, Gastonomie
Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen: Dort werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden.
Gastronomie: Die Bundesländer sollen bei schrittweisen Öffnungen in eigener Verantwortung vorgehen - vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten. Generell gilt, dass überall die Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass die Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden. Auch bei der Öffnung von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen haben die Bundesländer die Entscheidungshoheit.
Sonstige Einrichtungen: Für die Entscheidung über die Öffnung von Bars, Clubs und Diskotheken, Theater, Konzerthäusern, Kinos sowie Messen, Fahrschulen, Musikschulen und Kosmetikstudios sind ebenfalls die Bundesländer verantwortlich. Auch in diesen Bereichen soll eine schrittweise Wiederaufnahme des Betriebs erfolgen.
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