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Coronavirus: Wie lange gilt die Maskenpflicht noch? Regeln in den Bundesländern

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Wie lange muss ich in der Corona-Pandemie an bestimmten Orten noch eine Maske tragen? Das bestimmt jedes Bundesland selbst.

Berlin - Deutschland kehrt in der Pandemie vorsichtig zum bislang gewohnten Alltag zurück. Bundesweit dürfen (unter Auflagen) Restaurants, Fitnessstudios oder Campingplätze wieder öffnen. Was sich aber viele Menschen fragen: Wie lange noch muss ich noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

In dieser Frage entscheidet jedes der 16 Bundesländer in eigener Verantwortung. Wie genau die Maskenpflicht definiert wird, unterscheidet sich auch je nach Wohnort. Da die Corona-Pandemie ständig neue Anpassungen erfordert, kann sich die Antwort darauf im Grunde täglich ändern. Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Webseiten der Landesregierungen. Im Folgenden der aktuelle Stand (16. Juni) zum Thema Maskenpflicht:

Maskenpflicht-Dauer in Baden-Württemberg: „Kann man heute noch nicht sagen“

Für Bars, die auf den Getränkeausschank ausgerichtet sind, gibt es in Baden-Württemberg noch keine Perspektive - und auch nicht für ein Ende der Maskenpflicht: „Das kann man heute noch nicht sagen und hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die Landesregierung überprüft die getroffenen Maßnahmen permanent und entscheidet auf Grundlage des aktuellen Infektionsgeschehens“, heißt es auf der Webseite des Staatsministeriums Baden-Württemberg.

Übrigens: Neben Masken soll nun auch die Corona-Warn-App der Bundesregierung im Kampf gegen Corona helfen. Seit der Nacht zum Dienstag (16. Juni) steht sie zum Download bereit. Die Stiftung Patientenschutz warnt allerdings vor der Nutzung. Zehn wichtige Fragen zur App* haben wir bei Merkur.de* für Sie beantwortet. 

Bayerische Landesregierung zur Maskenpflicht: „Unverzichtbarer Schutz“

Auch in Bayern ist der Mund-Nasen-Schutz erst einmal auf unbestimmte Zeit Gebot. „Ein Ende der sogenannten ‚Maskenpflicht‘ ist noch nicht absehbar. Masken bleiben ein unverzichtbarer Schutz vor Ansteckungen“, informiert das Bayerische Staatsministeriums des Innern im Internet.

In Berlin bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen

Die Hauptstadt Berlin ist bei einigen Corona-Auflagen zwar weniger streng. Zum Beispiel dürfen hier Bars unter Auflagen wieder Gäste empfangen und für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr. Zu einem möglichen Ende der Maskenpflicht findet man auf der offiziellen Webseite der City allerdings nichts. Berlin hatte die Maskenpflicht als letztes Bundesland eingeführt.

Ein Schutzmasken-Verkaufsautomat in der Berliner U-Bahnstation „Turmstraße“
Ein Schutzmasken-Verkaufsautomat in der Berliner U-Bahnstation „Turmstraße“ © dpa / Christoph Soeder

Maskenpflicht in Brandenburg: Landesregierung macht zurzeit keine Angaben

Auch die brandenburgische Landesregierung äußert sich zur Dauer der Maskenpflicht aktuell nicht. Vergleichsweise großzügig ist sie bei den Kontaktbeschränkungen: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen. 

Bremen bleibt vorläufig bei der Maskenpflicht

Die Freie Hansestadt Bremen lässt weiterhin die Bars geschlossen und verlangt, dass Versammlungen angezeigt werden müssen. Sie können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden. Auch ein Ende der Maskenpflicht hat die Bremische Bürgerschaft noch nicht signalisiert.

Hamburg sieht Maskenpflicht als Bedingung für Corona-Lockerungen

Hamburg erklärt aktuell auf seiner Webseite (Stand: 19.Mai): „Lockerungen von Corona bedingten Einschränkungen sind derzeit nur möglich, weil diese Pflicht zum Tragen einer Maske in diesen wenigen Bereichen eingeführt wurde und sich die allermeisten Menschen daran halten. Das zeigt sich in den niedrigen Infektionszahlen. Wie lange das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nötig sein wird, hängt aber sehr stark davon ab, wie sich die Infektionszahlen entwickeln und wann es Behandlungsmöglichkeiten gegen das Virus gibt.“

Gilt die Maskenpflicht aktuell in Hessen noch? Die Antwort: ja 

Die Landesregierung in Hessen macht einen Maskenpflicht-Stopp vom Verlauf der Corona-Pandemie abhängig. Derzeit gilt das Gebot noch. Dafür darf man, mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Gästen, Bars besuchen und Sportvereine dürfen - unter Auflagen - in geschlossenen Hallen trainieren.

Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht dauert an

Auch, wie lange sich die Bewohner von Mecklenburg-Vorpommern noch an die von der Landesregierung definierte Maskenpflicht halten müssen, ist unklar. Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich nach den neuesten dortigen Lockerungen wieder an öffentlichen Orten treffen. Im Freien sind sogar Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

Niedersachsen: Ausnahme bei Shisha-Bars, nicht beim Mund-Nasen-Schutz

Die Landesregierung von Niedersachsen macht auf ihrer Webseite ebenfalls keine Angaben zur Dauer der Maskenpflicht. Dafür sind hier Hallenbäder wieder zugänglich und Demos im Freien auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt. Das Bar-Leben in Niedersachsen ist wieder gestattet - mit einer Ausnahme: Shisha-Bars

Typische Szene in Deutschland während der Pandemie
Typische Szene in Deutschland während der Pandemie © dpa / Kay Nietfeld

Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen: „Vorerst bis zum 1. Juli“ 

Nordrhein-Westfalen lässt die meisten seiner Bars noch zu, die Landesregierung informiert im Internet aber zur Maskenpflicht-Verlängerung: „Ja, vorerst bis zum 1. Juli 2020.“ Was das „vorerst“ konkret bedeutet, erfährt man wohl an eben diesem Datum. 

Rheinland-Pfalz hat aktuell keine Frist für die Maskenpflicht

Gaststätten und Bars dürfen in Rheinland-Pfalz unter Auflagen ab dem 10. Juni bis 24 Uhr öffnen - im Vergleich der Bundesländer recht lang. Ab wann die Gäste sich dann dort auch ohne Mund-Nasen-Schutz aufhalten dürfen, macht die Landesregierung vom Infektionsgeschehen abhängig. Aktuell gilt die Maskenpflicht.

Saarland hält vorerst an Maskenpflicht fest

Auch im Saarland ist ein Ende der Maskenpflicht noch kein Thema. Das Personal in Restaurants muss - wie anderswo auch, den Mundschutz tragen. Anders als in Rheinland-Pfalz müssen die Gaststätten auch eine Stunde früher, um 23 Uhr, schließen. 

Ende der Maskenpflicht? Corona-Verordnung in Sachsen läuft am 29. Juni aus 

In Sachsen tritt die neue Corona-Verordnung am 29. Juni außer Kraft. Ob das dann bedeutet, dass die Maskenpflicht endet, diese Frage beantwortet die Sächsischen Staatsregierung auf ihrer Webseite derzeit nicht. 

Ein Maskenpflicht-Sticker an einer Straßenbahn in Dresden
Ein Maskenpflicht-Sticker an einer Straßenbahn in Dresden © dpa / Robert Michael

Sachsen-Anhalt: Masken-Lockerung ab 1. Juli denkbar, aber unwahrscheinlich

In Sachsen-Anhalt gilt die landeseigene Corona-Verordnung bis zum 1. Juli. Welche Lockerungen es dann geben wird, und ob es ein Ende der Maskenpflicht gibt, ist zurzeit noch unklar. Sachsen-Anhalt begrenzt die Teilnehmerzahl von Demonstrationen nicht mehr - sofern die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Bis zum 15. Juni sollen in dem Bundesland wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.

Szene aus einem Supermarkt in Dresden, Hauptstadt von Sachsen
Szene aus einem Supermarkt in Dresden, Hauptstadt von Sachsen © dpa / Robert Michael

Dauer der Maskenpflicht in Schleswig-Holstein aktuell nicht begrenzt 

Wie sieht es aus mit der Dauer der Maskenpflicht in Schleswig-Holstein? Die Corona-Verordnung der dortigen Landesregierung vom 8. Juni sieht das Tragen von Mundschutz noch vor. Sie verbietet aktuell Versammlungen, Ausnahmen sind aber möglich. Auf der Webseite der Landesregierung ist aktuell aber nichts zum Stopp der Maskenpflicht zu finden.

Mund-Nasen-Schutz auch in Thüringen fürs Erste Pflicht 

Auch das Bundesland Thüringen legt sich in seiner Corona-Verordnung nicht auf eine bestimmte Dauer der Maskenpflicht fest. Welche Maßnahmen außer des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes noch gelten, erfährt man unter anderem auf den Webseiten der Landesregierung.

frs mit Material der dpa

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