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Nach UN-Migrationspakt: Viel brisanteres Flüchtlings-Abkommen soll ebenfalls unterzeichnet werden

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Von: Marcus Mäckler

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Flüchtlinge in einer Turnhalle.
Flüchtlinge in einer Turnhalle. © dpa / Emilio Morenatti

Im Schatten des umstrittenen UN-Migrationspaktes wartet ein zweites Abkommen darauf, von den Staaten der Welt angenommen zu werden. Der Flüchtlingspakt hat sowohl Flüchtende als auch die Aufnahmeländer im Blick. Das gefällt sogar Österreich.

München – Die Aufregung hätte für zwei Abkommen gereicht. Aber während sich alle Welt mit ihren Bedenken auf den Migrationspakt stürzte, übersah sie ein zweites UN-Papier: den „Globalen Pakt für Flüchtlinge“. Dabei soll auch er noch im Dezember angenommen werden; wenn auch nicht – wie der Migrationspakt – im schillernden Marrakesch, sondern im tristen New Yorker UN-Gebäude.

Von Widerstand ist bisher nichts zu spüren, obwohl der Flüchtlingspakt auf den ersten Blick das brisantere Thema behandelt. Selbst Österreich, das als eines der ersten Länder beim Migrationspakt zurückzog – obwohl es ihn selbst federführend verhandelt hatte, will mitmachen. Und auch ein kleiner, kraftloser AfD-Aufstand versandete zuletzt fast ungehört. Was ist da los?

Flüchtlingspakt lenkt den Blick stark auf die Aufnahmeländer

„Der Pakt betont gleich zu Beginn, dass er die Länder entlasten will, die viele Flüchtlinge aufgenommen haben“, sagt Petra Bendel. „Das lässt sich nur schwer negativ auslegen.“ Bendel ist Politologin an der Uni Erlangen-Nürnberg und zugleich Stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Es gehe einfach darum, die Lasten bei der Aufnahme von Flüchtlingen gerechter und auf mehr Schultern zu verteilen.

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Tatsächlich lenkt der Pakt, anders als sein umstrittener Bruder, den Blick stark auf die Aufnahmeländer. Sie dürften „nicht im Stich gelassen werden“, heißt es da, zumal sich „aus der Gewährung des Asylrechts nicht zumutbare schwere Belastungen für einzelne Länder ergeben können“. Gemeint, wenn auch nicht ausdrücklich genannt, sind vor allem Staaten wie die Türkei, der Libanon oder Pakistan – also Länder des globalen Südens, die die Hauptlast der Flüchtlingskrisen tragen.

Sie gilt es zu entlasten. Der Pakt hebt dazu drei wichtige Punkte hervor. In den Herkunftsländern sollen Bedingungen geschaffen werden, die eine freiwillige Rückkehr „in Sicherheit und Würde“ ermöglichen. Dies, heißt es, sei die „bevorzugte Lösung“. Außerdem sollen die Aufnahmeländer mehr finanzielle Hilfe erhalten, um Flüchtlinge besser als bisher versorgen zu können – nicht nur mit Nahrung, sondern auch mit Bildung. Ziel ist es, die Eigenständigkeit der Menschen zu fördern, damit sie nicht dauerhaft auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Der Pakt, sagt Bendel, fordere auch die Privatwirtschaft zur Hilfe auf.

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Rentsch: Maßnahmen des Flüchtlingspakts im „ureigenen deutschen Interesse“

Schließlich soll auch der Zugang zu Drittstaaten leichter werden. Hier bringt der Pakt ein Reizwort der politischen Rechten ins Spiel: resettlement, Umsiedlung. Menschen, die in tendenziell überforderte Staaten wie Jordanien oder den Libanon geflohen sind, sollen sicher und legal in dritte Staaten umgesiedelt werden können. „Das betrifft aber nur einen verschwindend geringen Teil der Flüchtlinge“, sagt Bendel – nämlich „besonders verletzliche Flüchtlinge“ wie Kranke, Schwangere, Alte. Wichtig: Jedes Land soll freiwillig entscheiden, wie viele Menschen es aufnimmt. Deutschland hat etwa im Rahmen des EU-Resettlement-Programms bis Ende kommenden Jahres 10 200 Plätze zugesagt.

Martin Rentsch vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sagte kürzlich, die Maßnahmen seien im „ureigenen deutschen Interesse“. Auch Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) erklärte Mitte der Woche im Bundestag, gerade Deutschland sei in Sachen Flüchtlingsaufnahme „daran interessiert, dass auch andere Länder ihre Verantwortung stärker annehmen“. Schon deshalb stehe die Bundesregierung voll und ganz hinter dem Flüchtlingspakt.

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Flüchtlings- wie Migrationspakt rechtlich „nicht bindend“

Er ist im Übrigen, wie der Migrationspakt, rechtlich „nicht bindend“. Sogar die Österreicher, die sich beim Migrationsabkommen so große Sorgen um ihre Souveränität machen, sehen das so. Trotzdem sei der Pakt ein „wichtiges Dokument der Selbstverpflichtung“, sagte Martin Rentsch Mitte der Woche. Neben politischen Postulaten bestehen große Teile des Abkommens denn auch aus Aktions- und Handlungsempfehlungen. „Es werden nicht nur Staaten, sondern auch andere Akteure angesprochen, etwa Kommunen oder die Wirtschaft“, sagt Bendel. „Da liegt viel Potenzial drin, sofern die Rechte der Flüchtlinge geschützt werden“ – also keine Ausbeutung stattfindet.

Ein „Globales Flüchtlingsforum auf Ministerebene“ soll die Fortschritte alle vier Jahre überprüfen. Erstes Treffen: 2019. Vorausgesetzt, der Pakt wird am 17. Dezember in New York angenommen. Außer den USA haben aber alle Staaten ihre Zustimmung angekündigt.

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