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Impfzertifikat läuft ab: Was die Warnung in der Corona-App bedeutet

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Mit der CovPass-App kann eine vollständige Corona- oder Booster-Impfung nachgewiesen werden. Eine Warnung der App könnte aber zu Problemen führen.

Kassel – Derzeit muss der digitale Impfpass nur noch selten benutzt werden. Die 3G- und 2G-Regeln sind im Einzelhandel und der Gastronomie weitestgehend abgeschafft, obwohl Gesundheitsminister Karl Lauterbach schon jetzt einen Masterplan mit Corona-Regeln für den Herbst vorlegen soll. Dann könnten die CovPass- oder die Corona-Warnapp wieder häufiger zum Einsatz kommen. Wer aber jetzt auf seinen digitalen Impfpass schaut, könnte von der App gewarnt werden: Das Impfzertifikat läuft ab.

Keine Panik: Das bedeutet nicht, dass die Impfungen ihre Gültigkeit verlieren, sondern nur das digitale Zertifikat. Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt auf der Internetseite der CovPass-App an, dass die technische Gültigkeit des digitalen Corona-Impfzertifikats nach 365 Tagen – also einem Jahr – abläuft. Die App werde die Nutzer 28 Tage vorher darüber informieren.

Corona-Impfpass läuft ab: Robert Koch-Institut kündigt Update für CovPass-App an

Damit der Impfstatus weiterhin nachgewiesen werden kann, müssen die Zertifikate erneuert werden. Nutzer brauchen dafür erst einmal nichts zu tun: Das RKI kündigte bereits ein Update an, womit es möglich sein soll, den Nachweis über erhaltene Impfungen mit einem der Corona-Impfstoffe zu erneuern. Das soll noch vor Ablauf der ersten Zertifikate geschehen. Nicht ganz so einfach ist häufig das Hochladen des Impfzertifikats in die Corona-App.

Zweifach Geimpfte müssen bei der Gültigkeit des digitalen Corona-Impfzertifikats besonders achtsam sein. (Symbolbild)
Zweifach Geimpfte müssen bei der Gültigkeit des digitalen Corona-Impfzertifikats besonders achtsam sein. (Symbolbild) © Armin Weigel/dpa

Es gibt aber noch eine andere Warnung in der CovPass-App: Die Aufforderung, das Impfzertifikat zu erneuern. Laut RKI ist der Grund dafür, dass seit Februar EU-weit einige Zertifikate, die eine zweite Impfung nachweisen, nicht mehr wie bisher mit der Nummer 2/2, sondern mit der Nummer 2/1 ausgestellt werden. Dies betrifft folgende Fälle:

Corona-Impfzertifikat läuft ab – Unterschiedliche Dauer je nach Anzahl der Impfungen

Das hinterlegte Impfzertifikat entspricht in diesen Fällen nicht den aktuellen EU-Vorgaben zur Nummerierung der Zertifikate. Auch hierfür gibt es ein Update, womit der Impfnachweis angepasst werden kann. So kann die Auffrischungsimpfung bei einer Prüfung der CovPass-Check-App erkannt werden. Innerhalb eines Jahres kann das Zertifikat dreimal erneuert werden.

Personen, die nur grundimmunisiert sind – also zwei Corona-Impfungen bekommen haben – müssen noch etwas genauer auf ihr Corona-Impfzertifikat achten. Denn laut Angaben des RKI hat die EU eine einheitliche Anerkennungsdauer für das digitale EU-Zertifikat von mindestens 270 Tagen festgelegt. Das gilt seit Februar. Für Menschen, die bereits die Booster-Impfung erhalten haben, hat das keine Auswirkungen. Auch für unter 18-Jährige ist das Impfzertifikat der Grundimmunisierung unbefristet gültig. Wer seine Corona-Impfung mit dem Zertifikat nur in Deutschland verwendet, muss sich ebenfalls nicht sorgen: Sie sind unbefristet gültig.

Bei der Einreise nach Deutschland wird das digitale Impfzertifikat der EU für die Grundimmunisierung allerdings ab dem 271. Tag als ungültig angezeigt. Das heißt: Um einreisen zu können, muss ein gültiger Test- oder Genesenennachweis oder ein Zertifikat über eine Auffrischungsimpfung vorgelegt werden. Unter 18-Jährige sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei einer Reise ins Ausland gelten verschiedene Regeln, das hängt von den Vorgaben des jeweiligen Landes ab. (Natascha Terjung)

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