Habecks Heizungsgesetz wirkungslos? Klimaforscher empfiehlt komplett anderen Weg
Das Heizungsgesetz der Ampelregierung ist umstritten. Klimaforscher fordern nun einen Neustart und präsentieren eine Alternative.
München – Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das sieht das neue Heizungsgesetz der Ampelregierung vor. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen.
Doch das geplante Gesetz ist umstritten. So sorgte die Neuerung zuletzt im Bundesrat für Kontroversen. Das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) hingegen forderte nun einen kompletten Neustart. Ist das Heizgesetz damit hinfällig? Was die Forschenden stattdessen vorschlagen, lesen Sie hier.
Heizungsgesetz und Ampel in der Kritik: Klima-Forscher schlägt Neustart vor
„Meine Empfehlung an die Ampel wäre es, kurz durchzuatmen, einen Schritt zurückzutreten und einen neuen Anlauf für die Heizungswende zu nehmen“, sagte PIK-Direktor Ottmar Edenhofer der Neuen Osnabrücker Zeitung. Sein Vorschlag: Es sei klüger, mit Emissionsobergrenzen und dem CO2-Preis zu arbeiten.
„Die Ampel hat sich beim Klimaschutz verheddert“, mahnte der Klima-Ökonom mit Blick auf den Koalitionsstreit über das geplante Gesetz. Derzeit versucht Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Gebäudeenergiegesetz durch den Bundestag zu bekommen. Laut FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sei eine Verabschiedung vor der Sommerpause aber „ausgeschlossen“, sagte er der Bild.
Neustart für Habecks Heizungsgesetz? Klima-Forscher mit Alternative
Um aus dem Schlamassel herauszukommen, schlägt Edenhofer vor, den nationalen Zertifikatehandel für Brennstoff-Emissionen stärker in den Fokus zu rücken. Sein Vorschlag: Den Gaspreis schrittweise anheben. Im sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ließe sich nämlich eine Obergrenze für Emissionen festlegen, die das Heizen mit Gas Stück für Stück verteuern würde. Um die Bürgerinnen und Bürger vor einem Preisschock zu bewahren, könnte der Anstieg gedeckelt werden, so der Klimaforscher. „Die Regierung hat mit dem BEHG wirklich alle rechtlichen Möglichkeiten schon in der Hand.“

Zwar hieß es immer, höhere CO2-Preise durchzusetzen sei schwierig. „Aber auch detaillierte Vorschriften wie beim Heizungstauschgesetz verärgern die Menschen und sind schwer durchzusetzen“, sagte der Institutsdirektor. Edenhofer wünscht sich daher: „Eine klare Kommunikation der Regierung, die den Leuten erklärt, warum das Heizen mit Gas teurer werden muss, mit welchen Preisanstiegen zu rechnen ist und wer mit welchen Rückerstattungen vor den Preisanstiegen geschützt wird.“ Zuletzt hat sich die Lage an den Energiemärkten deutlich entspannt – davon können auch Verbraucher profitieren. Dem Vergleichsportal Verivox zufolge liegt der Gaspreis für Neukunden aktuell bei rund 10 Cent pro Kilowattstunde brutto.
Olaf Scholz sieht Bedenken am Heizungsgesetz weitgehend ausgeräumt
Das würde zumindest von der Bevölkerung akzeptiert. Dann bräuchte es nämlich keine Heizungsverbote, so Edenhofer. Vielmehr würden die Menschen von allein auf weniger CO2-intensive Heizungen umsteigen, um Kosten zu sparen. Klimaschutz müsse verständlich erklärt und sozialverträglich sein – also einkommensschwachen Menschen die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung erstatten.
Die Konzepte dafür lägen bereit. „Wenn sie nicht genutzt werden, muss sich die Politik nicht wundern, dass ihre Klimaschutz-Agenda nicht verstanden und akzeptiert wird. Wenn man keine passgenauen Kompensationsmaßnahmen parat hat, braucht man gar nicht erst anzufangen“, schlussfolgerte der Forscher.
Bundeskanzler Olaf Scholz sieht das anders. Die meisten Bedenken, die derzeit diskutiert würden, seien „gar nicht mehr gerechtfertigt in Hinblick auf den Gesetzentwurf, der gegenwärtig existiert, sondern die beziehen sich auf einen gar nicht zur Veröffentlichung gedachten Rohentwurf“, sagte der Kanzler im Gespräch mit ntv. Niemand würde mit der aktuellen Fassung „wirtschaftlich und sozial überfordert“. Dafür seien Vorkehrungen getroffen worden. Wie das Gesetz am Ende konkret aussieht, bleibt also zunächst abzuwarten. (kas/dpa)