entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll.“
Der Hersteller Metzgerei Hahn betont, dass Kundinnen und Kunden, die eines der entsprechenden Produkte gekauft haben, diese gegen Erstattung des Kaufpreises in ihrer Einkaufsstätte zurückgeben könnten. Dies sei auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich. Wer es sich derzeit mit einem beliebten Snack auf dem Sofa gemütlich machen möchte, muss aufpassen: Derzeit sind 20 Chips-Sorten von einem Rückruf betroffen – Ein Überblick über alle wichtigen Eckdaten für Kundinnen und Kunden. (slo)