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Hoher Strom-Verbrauch: Hartz-IV-Bezieherin kriegt Ärger mit Jobcenter

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Von: Lisa Mayerhofer

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Direkt an die Steckdose gehängt
Ein Strommessgerät wird direkt an die Steckdose gehängt - und darauf kommt das Elektrogerät. © Christin Klose/dpa-tmn

Die Strompreise sind im Zuge der Energiekrise rasant gestiegen. Das Jobcenter fordert nun trotzdem von einer Hartz-IV-Empfängerin Beweise für ihren Stromverbrauch.

Berlin – In Deutschland flattern weiterhin Ankündigungen zur Erhöhung der Strompreise zum Jahreswechsel ins Haus. Wie das Portal Check24 Ende November mitteilte, beträgt das Plus beim Strom im Schnitt 60,5 Prozent, es sind rund 7,4 Millionen Haushalte betroffen. Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt liegen im Schnitt bei 960 Euro.

Jobcenter: Hohe Energiepreise kein Argument

Das ist eine Menge Geld – vor allem für Menschen mit geringem Einkommen. Noch teurer wird der Strom, wenn zusätzlich zum Heizen Durchlauferhitzer und Elektroheizung benötigt werden. Eine Hartz-IV-Empfängerin hat deshalb beim Jobcenter eine Pauschale für Durchlauferhitzer und Elektroheizung beantragt, wie sie gegenüber dem Online-Portal perspektive-online.de berichtet.

Anmerkung der Redaktion

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 15. Dezember 2022 veröffentlicht. Da er für unsere Leser noch immer Relevanz besitzt, legen wir ihn erneut vor.

Doch das Jobcenter unterstellte der Frau stattdessen, dass sie den Strom nicht alleine verbrauche, erzählt die Hartz-IV-Bezieherin. Die Sachbearbeiterin sei der Meinung gewesen, dass die höheren Abschläge auch einen höheren Verbrauch bedeuten würden. Die überall gestiegenen Energiepreise wurden zuerst nicht als Argument anerkannt, erzählt die Frau dem Portal.

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Hartz-IV-Bezieherin: „Der ganze Vorgang entbehrt jeglicher Logik“

Die Frau reichte daraufhin mit Unterstützung einer gesetzlichen Betreuerin Beweise in Form von Rechnungen und Zeitungsartikeln über den Anstieg der Strompreise ein. Bei den Rechnungen könne man erkennen, dass der Verbrauch beinahe gleich geblieben sei, versicherte die Frau gegenüber perspektive-online.de

Außerdem lebe sie erst seit knapp einem Jahr in dieser Wohnung. Die erste Abrechnung beziehe sich also nur auf einen Monat und sei deshalb nicht mit einer Jahresabrechnung zu vergleichen, die auf dem Durchschnittsverbrauch aus 12 Monaten basiert.

„Der ganze Vorgang entbehrt jeglicher Logik, beschäftigt drei Menschen plus die Post“, sagte die Hartz-IV-Bezieherin dem Online-Portal. Dass die Einführung des Bürgergeldes ab Januar ihre Situation bessern wird, davon geht sie nicht aus: Das Bürgergeld sei nichts anderes als Hartz IV mit neuem Namen.

Mit Material der dpa

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