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Neue Steuer-Regeln für Ebay, Airbnb und Co.: Ab 2000 Euro lauert das Finanzamt

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Von: Lisa Mayerhofer

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Über Plattformen wie Ebay, Etsy und Airbnb können sich viele Nutzer etwas dazuverdienen. Doch seit Jahresbeginn mischt dabei auch das Finanzamt mit. Eine Übersicht.

München – Seit dem 1. Januar 2023 müssen Online-Plattformen wie Ebay, Amazon, Etsy und Airbnb mit dem deutschen Finanzamt kooperieren. Sie sind in der Pflicht, regelmäßige Nutzer automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zu melden, das dann die Informationen weiter an die Finanzämter leitet. Diese wollen so Steuersündern auf die Schliche kommen.

Steuertransparenzgesetz: Finanzamt will beim Online-Handel mitmischen

Hintergrund für die Neuerung ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz: PStTG, das Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde und seit Jahresbeginn gilt. Damit setzte die Regierung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2021 um, bei der es um Steuergerechtigkeit geht.

Das Ziel: Steuertransparenz im Onlinehandel – denn es besteht der Verdacht, dass manche Händler sich auf den Online-Plattformen als Privatverkäufer ausgeben, obwohl sie gewerblich unterwegs sind. Im Gesetz steht dazu: „Es besteht Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt werden.“

Denn: Einzelne, kleine Verkäufe von Privatpersonen sind in der Regel steuerfrei. Wer allerdings die Online-Plattformen für gewerbliche Zwecke – also regelmäßige gewinnbringende Verkäufe – nutzt, der muss nicht nur Einkommenssteuer zahlen, sondern gegebenenfalls auch Umsatz- und Gewerbesteuer abführen.

Steuer-Gesetz für Ebay, Airbnb und Co.: Welche Nutzer werden gemeldet?

Die Regelung betrifft nicht nur alle Nutzer, die über Kleinanzeigen-Portale oder Auktionsplattformen (Beispiele: Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Amazon, Mobile.de) etwas verkaufen. Es betrifft auch die Personen, die Dienstleistungen anbieten – wie etwa Wohnungen oder Häuser über Anbieter wie Airbnb, Mobile.de oder Booking.com vermieten. Wer innerhalb eines Jahres Waren oder Dienstleistungen für mehr als 2000 Euro verkauft oder mehr als 30 Transaktionen vornimmt, muss gemeldet werden.

Online-Anzeigenmarkt eBay Kleinanzeigen
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Online-Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen, Etsy und Airbnb mit dem deutschen Finanzamt kooperieren. (Symbolbild) © Silas Stein/dpa

Online-Verkäufe: Ab wann werden Nutzer vom Finanzamt zur Rechenschaft gezogen?

Das bedeutet allerdings nicht, dass man bei Einnahmen von über 2000 Euro gleich als gewerblicher Händler gilt und vom Finanzamt zur Rechenschaft gezogen wird: „Indizien für das Finanzamt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs“, so Stiftung Warentest.

Die Empfehlung des Portals für Privatverkäufer: vorab mit einem Steuerexperten die steuerlichen Folgen klären, wenn man höherpreisige Ware oder Dienstleistungen über die Online-Plattformen verkaufen möchte. Dies könnte etwa bei einer Erbschaft der Fall sein.

Laut Stiftung Warentest gilt: Wer seine Klamotten, Möbel oder das eigene Auto verkauft, muss dem Staat meist kein Geld über­weisen. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten könnte das Finanzamt aber hellhörig werden. Auch wer innerhalb eines Jahres etwas kauft, um es dann mit Gewinn weiterzuverkaufen, könnte ins Visier der Beamten geraten. Denn dann greift unter Umständen die Spekulationssteuer, wenn damit der Freibetrag eines Gewinns von 600 Euro überschritten wird.

Was können Nutzer tun, wenn sie mehr als 2000 Euro Gewinn machen?

Wer über der Erlösgrenze von 2000 Euro im Jahr liegt, sollte die Gewinne unbedingt in der Steuererklärung angeben, empfiehlt Stiftung Warentest. Denn das Finanzamt wisse über diese Einkünfte ja ohnehin schon Bescheid. Dabei kann den Betroffenen helfen, genau Buch über die getätigten Verkäufe oder Dienstleistungen zu führen, für den Fall, dass das Finanzamt weitere Fragen hat.

Wer innerhalb eines Jahres beispielsweise Gold oder Schmuck mit hohem Gewinn weiterverkauft, sollte seinen Erlös als „Spekulationsgewinn“ in der Anlage SO der Steuererklärung angeben, so Stiftung Warentest.

Gibt es bei dieser neuen Regelung auch Schlupflöcher?

Vor allem bei Online-Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen werden viele Transaktionen in bar getätigt. Davon bekommt der Anbieter, der dann nur zur Kontaktaufnahme genutzt wurde, ja überhaupt nichts mit und kann so auch keine Daten an die Finanzbehörden melden. Nur wenn Nutzer die „Sicher bezahlen“-Funktion wählen, erhält das Portal Informationen über den Kaufpreis. Das bedeutet: Nicht wenige Transaktionen, die mithilfe der Online-Plattformen zustande kommen, werden auch weiterhin am Finanzamt vorbeigehen.

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