1. Werra-Rundschau
  2. Wirtschaft

Sparkassen Prämienspar-Verträge: BGH erklärt Zinsklausel für unwirksam – Millionen Sparer betroffen 

Erstellt:

Von: Thomas Schmidtutz

Kommentare

Die Sparkassen haben vor dem BGH eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.
Die Sparkassen haben vor dem BGH eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. © Marijan Murat/dpa

Im Streit über Zinsnachforderungen bei den beliebten Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof Sparkassen und anderen Kreditinstituten am Mittwoch einen herben Schlag versetzt.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatz-Urteil Zinsklauseln in den beliebten Prämiensparverträgen für unzulässig erklärt. Damit stärkten die Richter des XI. Zivilsenats am Mittwoch die Rechte von Sparern. Das Urteil könnte Auswirkungen für Millionen von Sparern haben. Vor allem Sparkassen hatten die Prämiensparverträge vertrieben, in der Regel unter dem Namen „S-Prämiensparen flexibel“.

Nach dem Urteil muss für die Berechnung der Zinsen bei alten Verträgen ein Referenzzinssatz gerichtlich festgelegt werden. Dabei müsse die Bank den relativen Abstand zum Referenzzinssatz beibehalten und den Zinssatz monatlich anpassen. Damit gab der BGH der Revision der Verbraucherzentrale Sachsen teilweise statt, die gegen die Sparkasse Leipzig vorging (Az. XI ZR 234/20). Nach dem BGH-Urteil zu den Kontoführungsgebühren* drohen den Kreditinstituten nun erneut hohe Rückforderungen*.

Beim Prämiensparen - das vor allem in den 90er- und Nullerjahren populär war - stieg die Prämie, je länger der Vertrag lief. Der Zins war dagegen variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. Der jeweils aktuelle Satz sollte durch einen Aushang bekannt gegeben werden. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.

BGH: Klausel ermöglicht „Änderung nach Gutsherrenart“

Dieses Recht zur Änderung „nach Gutsherrenart“ sei unwirksam, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger bei der Urteilsverkündung. Die Regelungslücke müsse geschlossen werden.

BGH hatte Zinsklausel bereits 2004 im Visier

Bereits 2004 hatte der BGH erstmals entschieden, dass eine solche Klausel unwirksam sei. Für neue Verträge wurde sie geändert. In dem aktuellen Verfahren ging es aber um eine Vielzahl von älteren Verträgen, die zu einem großen Teil schon in den 90er Jahren abgeschlossen wurden. Insgesamt 1300 Menschen hatten sich der Klage angeschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Ansicht, dass die Zinsen jahrelang zum Nachteil der Kundinnen und Kunden angepasst wurden, es gehe um durchschnittlich 3100 Euro pro Vertrag.

Aufgefallen war dies, als sich Kunden nach Kündigung ihrer Verträge durch die Sparkasse an sie wandten. Solche langfristigen Sparverträge lohnen sich in Zeiten niedriger Zinsen für die Geldinstitute nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen strengte insgesamt sechs Musterfeststellungsklagen an, von denen nun die erste am BGH verhandelt wurde.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte bvereits im vergangenen Jahr entschieden, dass die Zinsklauseln bei den Verträgen der Sparkasse Leipzig unwirksam seien und nicht korrekt berechnete Zinsen nachgezahlt werden müssten. Allerdings legte es nicht fest, wie der Zinssatz berechnet werden solle. Darüber muss es nun noch einmal verhandeln und ein Sachverständigengutachten einholen, entschied der BGH.

BGH-Urteil hat Signalwirkung

Das Urteil dürfte Signalwirkung für einige weitere Verfahren haben: Neben den sechs Musterfeststellungsklagen der sächsischen Verbraucherzentrale laufen entsprechende Verfahren auch noch in Bayern.

Genaue Zahlen zu möglicherweise betroffenen Prämiensparverträgen gibt es zwar nicht. Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin verpflichtete Banken und Sparkassen aber schon im Juni dazu, Kunden mit Prämiensparvertrag über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und eine Nachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag anzubieten. Mehr als 1100 Kreditinstitute legten dagegen Widerspruch ein und setzen dies im Moment nicht um. (AFP/utz) *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare