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Achtung, GEZ-Kontrolle: Warum Verbraucher die aktuellen Briefe vom Beitragsservice ernst nehmen sollten

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Von: Lisa Mayerhofer

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Befreiung von Rundfunkbeitrag
GEZ: Der Beitragsservice schreibt derzeit Tausende Haushalte an. (Symbolbild) © Nicolas Armer/dpa

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland sehr unbeliebt. Doch wer jetzt einen Brief vom Beitragsservice erhalten hat, sollte ihn nicht einfach ignorieren, warnen Verbraucherschützer.

Berlin – Der Beitragsservice ist den Menschen, die den Rundfunkbeitrag – die ehemalige GEZ-Gebühr – bisher nicht gezahlt haben, auf den Fersen. Wer sich etwa bei einem Umzug nicht gemeldet hat, bekommt nun Post. Die Aktion läuft bis Juni.

Rundfunkbeitrag: Warum versendet der Beitragsservice gerade Briefe?

Hintergrund: Seit November 2022 läuft der dritte Meldedatenabgleich beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dafür gleicht der Beitragsservice die Daten der Einwohnermeldeämter mit den Beitragskonten der Beitragszahler ab. Wer keiner Wohnung zugeordnet werden kann und volljährig ist, wird im Zeitraum von Mitte Januar bis Juni kontaktiert. Dieser Vorgang ist gesetzlich geregelt und somit rechtmäßig.

Der Rundfunkbeitrag (ehemalige GEZ-Gebühr)

Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag zahlen – unabhängig, ob sich dort ein Fernseher befindet oder nicht. Ausnahmen gibt es für Bezieher bestimmter Sozialleistungen. Die Pauschale beträgt für jeden Haushalt 18,36 Euro im Monat bzw. 220,32 Euro in einem Jahr. Es spielt dabei keine Rolle, wie viele Menschen in dem Haushalt wohnen.

GEZ: Wie soll man reagieren, wenn man einen Brief vom Beitragsservice erhält?

Silke Vollbrecht von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt gegenüber der Welt: „Das Klärungsschreiben sollte in jedem Fall beantwortet werden.“ In dem Anschreiben befindet sich auch ein Antwortbogen. Dieser soll innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurückgeschickt werden. Alternativ kann man den Brief auch online beantworten.

Was passiert, wenn ich die GEZ-Briefe einfach ignoriere?

Auf Tauchstation gehen bringe nichts, so die Expertin der Zeitung. Denn wer auch nicht auf das Erinnerungsschreiben reagiert, wird automatisch zum Beitragsservice angemeldet und zur Kasse gebeten. Und das kann sehr teuer werden.

Denn eigentlich haben die Bürger nach dem Einzug in ein neues Zuhause nur einen Monat Zeit, um sich beim Beitragsservice zu registrieren. Wer diese Frist verpasst, muss nachzahlen, inklusive eines Säumniszuschlages. So können sich schnell hohe Beitragsschulden anhäufen. Nichtzahlern können sogar im schlimmsten Fall Zwangsvollstreckung und Kontenpfändung drohen.

GEZ: Was ist, wenn ich einen Brief erhalte, aber mein Haushalt schon die Pauschale bezahlt?

Auch wenn schon jemand, mit dem man im gleichen Haushalt lebt – wie etwa der Partner oder Mitbewohner – den Rundfunkbeitrag zahlt, sollte der Brief beantwortet werden, so die Expertin gegenüber der Welt. Damit können Betroffene sicherstellen, dass es zu keinem Irrtum und Geldforderungen kommt. In diesem Fall können Sie die Beitragsnummer Ihres Haushalts zurückmelden und dass für den Haushalt bereits gezahlt wird.

Beitragsservice: Kann man auch vom Rundfunkbeitrag befreit werden?

Tatsächlich kann man unter bestimmten Umständen von der Pauschale befreit werden. Dazu muss allerdings ein Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag gestellt werden. Befreien lassen können sich Menschen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, wie etwa Rentner in der Grundsicherung, Bezieher von Bürgergeld, Bafög-Empfänger und Asylsuchende.

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