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Strafgebühr bei vollem Teller: Immer mehr All-you-can-eat-Restaurants greifen durch

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Von: Lisa Mayerhofer

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In Niedersachsen verlangen zwei Restaurantbesitzer Bußgelder, wenn die Buffet-Teller nicht leer gegessen werden. (Symbolbild)
In Niedersachsen verlangen zwei Restaurantbesitzer Bußgelder, wenn die Buffet-Teller nicht leer gegessen werden. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

In Niedersachsen verlangen zwei Restaurantbesitzer Bußgelder, wenn die Buffet-Teller nicht leer gegessen werden. Sie sind weder die ersten noch die einzigen Gastronomen in Deutschland mit diesem Konzept.

München – Essen, bis man fast platzt: Das ist das Versprechen beim All-you-can-eat-Buffet. Doch oft sind die Augen viel größer als der Magen und die Essensreste türmen sich auf den Tellern. Die Restaurantbetreiber müssen dann viel wegwerfen – gute Lebensmittel landen in der Tonne. Nun machen zwei Restaurantbesitzer aus Niedersachsen Schlagzeilen, weil sie „Bußgeld“ für nicht leer gegessene Teller verlangen. Doch sie sind bei weitem nicht die einzigen.

All-you-can-eat-Restaurants: Lebensmittel im Wert von 1000 Euro landen in der Tonne

Das asiatische Buffet-Restaurant Asia Oriental Gourmet in Wilhelmshaven berechnet seit einem halben Jahr 3,50 Euro pro 100 Gramm Essensreste – darauf weisen sowohl Aushänge im Restaurant als auch im Zweifelsfall das Personal hin, erklärt Leiter Robert Jacobs dem Spiegel am Telefon. „Es nahm überhand, dass wir übrig gebliebenes Essen wegschmeißen mussten“, erklärt Jacobs. Irgendwann hätten sie mehr Essen in den Tonnen gehabt als „drinnen auf dem Buffet“. Er schätzt, dass er im Monat Lebensmittel im Wert von 1000 Euro wegwerfen musste.

Die neue Regelung habe nun Abhilfe geschafft: „Die Gäste wissen inzwischen, dass sie nicht einfach alles auf den Teller legen und dann liegen lassen können. Seitdem schmeißen wir 70 Prozent weniger weg“, erklärt Jacobs dem Magazin. Bisher habe die Ankündigung allein ausgereicht: Eintreiben musste Jacobs die Strafe demnach noch nie.

All-you-can-eat-Buffet: 10 Euro Strafe für volle Teller, die übrig bleiben

Mit seiner Strategie ist Jacobs nicht allein: Beim Restaurant Fang im niedersächsischen Rhauderfehn verlangt man bis zu zehn Euro für volle Teller aus dem All-you-can-eat-Buffet, die nicht mehr gegessen werden. Restaurantmanager Zi Ye erklärt dem NDR, dass seine Mitarbeiter jeden Monat Lebensmittel im Wert von 2000 bis 3000 Euro wegwerfen müssten. „Ich möchte das nicht mehr“, erklärt Ye dem Sender.

Die Gäste können allerdings um die Strafe herumkommen, wenn sie von ihrem vollen Teller wenigstens probieren. Denn: „Wir wollen keine zehn Euro haben“, erklärt der Restaurantbesitzer. Darum gehe es nicht: Er wolle der Verschwendung von Lebensmitteln vorbeugen, so Ye gegenüber dem NDR. Eine Frau habe sich einmal geweigert, ihren vollen Teller zu probieren. Doch die zehn Euro wollte sie auch nicht zahlen, erzählt der Restaurantbesitzer. „Dann gab es für ihren ganzen Tisch Hausverbot“, sagt Ye dem Sender. Dieser Tisch habe dann noch 50 Liter Abfall hinterlassen.

Gastronomie-Verband: „Es gibt keinen generellen Trend in der Branche“

Die Idee, Bußgelder für volle Teller zu verlangen, gebe es vereinzelt bei All-you-can-eat-Restaurants und Buffets, teilt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) dem Spiegel mit. Aber: „Es gibt keinen generellen Trend in der Branche. Vor allen Dingen ist dieses Vorgehen im À-la-carte-Bereich nicht vorstellbar.“

Steigende Lebensmittel- und Energiepreise können das Konzept für viele Restaurantbesitzer aber durchaus attraktiver machen. Schon jetzt gibt es bundesweit Restaurants, die Bußgelder fordern, wenn bei einem All-you-can-eat-Buffet volle Teller auf den Tischen übrigbleiben. Dazu gehört beispielsweise auch in München das japanische Restaurant Kawaru, das mit einem ähnlichen Konzept arbeitet – es behält sich laut Mitteilung auf der Website vor, pro übrig gelassene Portion einen Aufpreis von zwei Euro zu berechnen.

Bußgeld für volle Teller: „Grundsätzlich ist das rechtlich nicht zu beanstanden“

Doch ist so eine Gebühr überhaupt rechtens? Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer von DEHOGA-Bayern, erklärt im Wochenblatt: „Grundsätzlich ist das rechtlich nicht zu beanstanden, da es dem Wirt im Rahmen seiner Vertragsfreiheit gestattet ist, sein Angebot an den Gast entsprechend zu gestalten. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Gast nicht aufisst, weil das Essen mangelhaft ist.“

Die Gäste des Restaurants Fang in Rhauderfehn zeigen sich unterdessen mit dem Konzept zufrieden: „Ich finde das eine gute Aktion, weil so viele Lebensmittel entsorgt werden. Vielleicht kann dadurch einiges gespart werden“, erklärt eine Kundin dem NDR. Ein anderer Kunde hofft, dass die Gäste auf diese Weise daran erinnert werden, nachhaltig mit Lebensmitteln umzugehen.

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