Wohngeld, Kindergeld, Energiepauschale: Wer 2023 auf welche Entlastungen zählen kann
Drei Entlastungspakete hat die Bundesregierung 2022 beschlossen. Von einigen Maßnahmen profitieren manche auch 2023 noch. Eine Übersicht.
Berlin/München – Die explodierenden Kosten und die damit einhergehende hohe Inflation hat die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, welche den Bürgern finanziell helfen sollen. Viele, wie beispielsweise das Neun-Euro-Ticket oder der Tankrabatt, sind bereits wieder beendet. Doch auch 2023 gibt es für viele Bürger noch Geld vom Staat. Ein Überblick:
Wohngeld: Mehr Haushalte haben Anspruch
Bisher hatten in Deutschland rund 600.000 Haushalte Anspruch auf das sogenannte Wohngeld. Dabei handelt es sich um finanzielle Unterstützung für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber trotzdem wenig Geld zur Verfügung haben. Bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte können seit dem 1. Januar 2023 auch das Wohngeld erhalten. Wer prüfen möchte, ob er gegebenenfalls Anspruch hat, kann dies über den Online-Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen tun. Wer die Leistung in Anspruch nehmen möchte, muss dann einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Mehr Kindergeld für jedes Kind
Auch für Familien gibt es 2023 gute Nachrichten. Ab dem 1. Januar gibt es pro Kind 250 Euro Kindergeld pro Monat und pro Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Die Ampel-Koalition will damit Familien wegen der hohen Preise entlasten. Perspektivisch soll das Kindergeld in Deutschland von einer Kindergrundsicherung abgelöst werden, die diverse Familienleistungen bündeln soll. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) strebt für Herbst 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Zudem ist auch die Höhe des Kinderzuschlags auf 250 Euro gestiegen.
Bafög und Energiepauschale für Studenten
Im Zuge der Bafög-Reform haben sich für Studierende Freibeträge und Bedarfssätze ab dem Wintersemester 22/23 deutlich erhöht. Der Höchstsatz liegt jetzt bei 934 Euro inklusive Zuschläge. Bisher ließen sich 290 Euro durch Jobben verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe des bezogenen Bafög hatte, ab Januar steigt die Grenze auf 330 Euro.
Zudem hat die Bundesregierung beim dritten Entlastungspaket zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshaltungskosten die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende angekündigt, die Anfang 2023 ausgezahlt werden soll.
Energiepauschale für Selbstständige
Während die meisten Arbeitnehmer sowie Rentner die sogenannte Energiepauschale in Höhe von 300 Euro bereits 2022 erhalten haben, mussten sich Selbstständige noch gedulden. Sie können sich das Geld jetzt aber über die Steuer zurückholen. (ph)