- A. AGB für Online-Werbung
- B. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kombination Print-/Onlinewerbung
- C. AGB für Print- und E-Paper-Abonnements sowie sonstige redaktionelle digitale Produkte
- D. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kombinationsangebote von Print- und/oder E-Paper-Abonnement und Tablet (sog. Bundles)
A. AGB für Online-Werbung
1. Werbeauftrag
1.1 „Auftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeschaltungen eines Werbungtreibenden ("Auftraggebers") in einem Onlinedienst zum Zweck der Verbreitung. Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibendem innerhalb eines Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
1.2 Die Aufnahme von Werbeschaltungen auf bestimmten Seiten oder an bestimmten Stellen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Werbeschaltung an einer bestimmten Stelle erscheinen soll, und dies von dem Werra Verlag Kluthe KG (nachfolgend "Anbieter" genannt) schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Werbeschaltungen erscheinen in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Vertragsschluss, Kündigung
2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2.2 Anzeigenaufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Soll der Werbungtreibende Auftraggeber werden, muss er namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
2.3 Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Abwicklungsfrist
Werbeschaltungen sind – wenn nicht anders vereinbart – zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbeschaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Veröffentlichung der ersten Werbeschaltung abzuwickeln.
4. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbeschaltungen abzurufen.
5. Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Der Auftraggeber hat – wenn nichts anderes vereinbart – rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbeschaltungen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Bei Konkurs oder gerichtlichem Vergleich entfällt jeglicher Nachlass.
6. Kenntlichmachung von Werbeschaltungen
Werbeschaltungen werden vom Anbieter durch Zusätze als solche kenntlich gemacht, wenn aus der Platzierung oder aufgrund der Gestaltung der Werbeschaltung deren werbliche Absicht nicht deutlich genug hervorgeht.
7. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, der Inhalt der Werbung vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für einzelne Werbeschaltungen im Rahmen eines Abschlusses. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann der Anbieter eine bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise (Link) vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser Ziffer erfüllt werden.
8. Datenanlieferung
8.1 Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Werbemittel in Datenform ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Daten fordert der Anbieter unverzüglich Ersatz an.
8.2 Die Datenlieferung hat an folgende Adresse zu erfolgen Werra Verlag Kluthe KG, Herrengasse 1-5, 37269 Eschwege
8.3 Als übertragungsfähiges Datenmaterial werden benötigt: komplette HTML-Dokumente oder Textdateien als ASCII-Dateien (Datei-Endung.txt) und Bilddateien in komprimierten Formaten (gif oder jpg). Die Anlieferung der Daten erfolgt entweder online oder offline auf MS-DOS- oder Mac-formatierten Datenträgern (1,44 MB Floppy-Disk, Zip-Drive oder auf CD-ROM). Für mögliche bei der Dateikonvertierung aus anderen Formaten entstehende Qualitätsverluste übernimmt der Anbieter keinerlei Gewährleistung.
8.4 Der Anbieter wird dem Auftraggeber die vereinbarte Schaltungszeit in Rechnung stellen, wenn der Auftraggeber Unterlagen, Texte oder Datenmaterial nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert hat und dadurch die Online-Werbung nicht oder nicht vertragsgemäß zur Schaltung gekommen ist. Der Auftraggeber trägt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler bei fernschriftlich oder fernmündlich mitgeteilten Texten.
8.5 Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
8.6 Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Daten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
9. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
9.1 Im Verhältnis zum Anbieter trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Daten). Dies gilt auch für diejenigen Daten, die hinter einem Verweis (Link) unmittelbar und/oder mittelbar zu finden sind. Dem Auftraggeber obliegt es, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags gegen den Anbieter erwachsen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbung daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der Werbeschaltung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.
9.2 Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den ordnungsgemäßen technischen Zustand der angelieferten Daten. Für Schäden/Folgeschäden aus fehlerhaften Skripten/Dateien oder Viren haftet der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter.
10. Gewährleistung des Anbieters
10.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwesentlichen Fehlern.
10.2 Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
10.3 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.4 Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung der Werbung Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt der Werbung nicht möglich, lässt der Anbieter eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem genannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
10.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Online-Werbung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und dem Anbieter Mängel innerhalb von drei Tagen nach Schaltung unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Nichtkaufleute haben dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Schaltung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgemäße Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
11. Haftung
11.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
11.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebedingt oder aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
13. Preisliste
13.1 Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters abgerechnet. Der Preis ist die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung. Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich als Nettopreise. Eventuelle Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen bestehen.
13.2 Preisänderungen gegenüber Unternehmen im Rahmen eines laufenden Abschlusses werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges Kündigungsrecht. Der Auftraggeber muss dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch den Anbieter schriftlich ausüben. Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt der Preisänderung.
13.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Werbeschaltungen an Plätzen, die nicht als Belegungsmöglichkeit in der Preisliste aufgeführt sind, von der Preisliste abweichende Sonderpreise festzulegen. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Anbieters zu halten. Die vom Anbieter gewährte Mittlervergütung, die sich aus dem Kunden-Netto (nach Abzug von Rabatt, Boni, Mängelnachlass) errechnet, darf an den Werbungtreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
14. Rechnungsstellung
14.1 Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbeschaltung. Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer Belegungsdauer eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum gestellt.
14.2 Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
15. Zahlungsverzug und Stundung
15.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
15.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des Anbieters an. Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache verrechnet.
15.3 Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem Anbieter ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Anbieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
16. Chiffrewerbung
16.1 Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, wendet der Anbieter für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernwerbung werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernwerbung werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Anbieter zurück, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
16.2 Dem Anbieter kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren / Kosten übernimmt.
16.3 Elektronische Zuschriften werden vier Wochen lang gespeichert. In dieser Zeit hat der Auftraggeber sie abzurufen. Danach werden sie gelöscht. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail angenommen.
17. Provisionsanspruch
Eine Provision wird nur von durch den Anbieter anerkannten Werbemittlern vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird, ihm die Beschaffung von Texten bzw. Daten obliegt und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorgelegt werden kann, aus der sich die Werbemittlertätigkeit ergibt. Dem Anbieter steht es frei, Aufträge von Werbemittlern / Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Mittlertätigkeit bestehen.
18. Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
19. Konzernrabatt
Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Anbieter gewährt Konzernrabatt nur bei privat-wirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
21. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche vom Anbieter nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
22. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Abwicklung eines Werbeauftrags sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden nur dann Anwendung, wenn der Anbieter ausdrücklich zugestimmt hat.
B. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kombination Print-/Onlinewerbung
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung
Auch für die Kombination Print-/Onlinewerbung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung, soweit nachfolgend nicht anders geregelt.
2. Print-Auftrag
Kombination Print-/Onlinewerbung kann nur gebucht werden, wenn zeitgleich bei dem Werra Verlag Kluthe KG der Auftrag für die Schaltung einer inhaltsgleichen Print-Anzeige in Auftrag gegeben wird. Das Angebot gilt nur für rubrizierte, gewerbliche Formatanzeigen. Wir behalten uns zudem vor, Leserbriefe / E-Mails - mit vollständigem Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse - gekürzt oder ungekürzt – im Internet und in der Print-Ausgabe der Werra Rundschau zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das bitte in der entsprechenden Mail oder dem Brief mit.
C. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print- und E-Paper-Abonnements sowie sonstige redaktionelle digitale Produkte
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) gelten für alle Abonnements von Print- und E-Paper-Produkten (nachfolgend gemeinsam: „Abonnement“), die von der Werra Verlag Kluthe GmbH & Co. KG für die Werra Rundschau, Herrengasse 1-5, 37269 Eschwege (nachfolgend: „Verlag“), angeboten werden (u.a. „Werra-Rundschau“). Sie gelten auch für Einzelkäufe von E-Paper-Ausgaben, für von vornherein zeitlich befristete E-Paper-Angebote (z.B. 30-Tages-Pässe) sowie für sonstige redaktionelle digitale Produkte, die vom Verlag offeriert werden.
1.2 E-Paper-Ausgaben können auch in einer Applikation zur Nutzung auf digitalen Endgeräten (App) dargestellt werden. Soweit für die Nutzung eine Anmeldung bei einer von Dritten zur Verfügung gestellten Plattform notwendig ist (z.B. Apple iTunes Store, Google Play Store), gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen dieser Plattformen.
1.3 Für bestimmte Produkte (z.B. Abonnement in Verbindung mit dem Kauf eines Tablets, sog. Bundles) können ergänzend zusätzliche Geschäftsbedingungen gelten. Bei Widersprüchen gehen die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Vertragspartner, Kontakt zum Verlag, Vertragsschluss
2.1 Vertragspartner des Abonnements ist jeweils die Werra Verlag Kluthe GmbH & Co. KG, Herrengasse 1-5, 37269 Eschwege.
2.2 Der Verlag ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Werra Verlag Kluthe GmbH & Co. KG
Herrengasse 1-5
37269 Eschwege
Tel.: + 49 56 51 33 59-55
Fax: + 49 56 51 33 59-20
E-Mail: leserservice@werra-rundschau.de
2.3 Abonnements können auf verschiedenen Wegen abgeschlossen werden, z.B. durch das Ausfüllen und Absenden eines Online-Formulars, über den E-Paper-Leseshop, durch Übersenden einer Bestellkarte (nachfolgend insgesamt: „Bestellung“). Die Bestellung stellt jeweils lediglich den Antrag auf Abschluss eines Vertrags dar.
2.4 Der Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande, wenn der Verlag dem Kunden die Bestellung mittels Begrüßungsschreiben (z.B. per Brief oder E-Mail) bestätigt. Vertragsbeginn ist der im Begrüßungsschreiben genannte Termin; im Zweifel kommen Print-Abonnements spätestens mit Beginn der Lieferung des ersten Exemplars zustande, digitale Abonnements spätestens mit der Freischaltung der Nutzung.
2.5 Beim Kauf von digitalen Einzelausgaben und 30-Tagespässen kommt der Vertrag zwischen Verlag und Kunde unmittelbar mit Bereitstellung der ersten Ausgabe zustande.
2.6 Lieferbeginn der Print-Ausgabe ist der im Begrüßungsschreiben genannte Termin. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch des Kunden gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart. Die Lieferung der Print-Ausgabe erfolgt im Regelfall durch die vom Verlag beauftragte Zustellorganisation. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Lieferung durch die Post.
2.7 Der Verlag ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Fälligkeit von Abonnementgebühren, Erhöhung der Bezugspreise
3.1 Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Die vereinbarten Abonnementgebühren enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie – bei Print-Abonnements – die Zustellgebühr. Der sog. Postbezugspreis beinhaltet zusätzlich die Postgebühren.
3.2 Sofern während der Laufzeit des Abonnements eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Zeitung angekündigt.
4. Zahlungsmittel und -weise
4.1 Zur Bezahlung kann der Kunde je nach gewähltem Produkt zwischen Bankeinzug (SEPA-Lastschrift), Überweisung und vom Verlag ggf. andere, über dritte Zahlungsdienstleister, angebotenen Bezahlsystemen (z. B. Kreditkarte, PayPal, etc.) wählen.
4.2 Ist die Zahlung durch Lastschrifteinzug vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die für die wirksame Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlichen Erklärungen abzugeben.
4.3 Wählt der Kunde ein Bezahlsystem, für das er sich bei einem externen Zahlungsdienst registrieren muss, so gelten für dieses Vertragsverhältnis die jeweils zugehörigen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.
4.4 Rechnungen werden nur auf Anforderungen versandt. Der Kunde erklärt sich grundsätzlich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen einverstanden. Diese werden per E-Mail versendet oder in den personalisierten Abonnement-Bereich zum Abruf eingestellt, soweit ein solcher vorhanden ist.
5. Kündigung des Abonnements
5.1 Abonnements können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Abweichend hiervon ist im Falle vereinbarter Halbjahres- und Jahresvorauszahlungen eine Kündigung während der ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat, aber nur zum Ende des jeweils laufenden Vorauszahlungszeitraums, möglich. Ist eine Mindestlieferzeit vereinbart, kann das Abonnement mit einer Frist von einem Monat, frühestens aber zum Ende der Mindestlieferzeit gekündigt werden. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zeitlich befristete Tagespässe enden ebenfalls automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
5.2 Kündigungserklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) an den Verlag zu richten (Kontakt s.o.). Abonnements, die online abgeschlossen werden können, können darüber hinaus ab 1.7.2022 auf der jeweiligen Webseite über einen sog. Kündigungsbutton gekündigt werden.
6. Mitteilungen an den Verlag, Änderungen des Zahlungsmittels
6.1 Mitteilungen, die das Abonnement betreffen (z.B. Änderung der Adresse, Änderung der Bankverbindung), müssen mindestens 5 Werktage vor der gewünschten Änderung in Textform (§ 126b BGB) beim Verlag (Kontakt s.o.). eingegangen sein.
6.2 Änderungen der Zahlungsart – ausgenommen Kontoänderungen – sind grundsätzlich erst nach Erfüllung der bisherigen Zahlungsvereinbarungen möglich.
7. Rechte von Print-Kunden, Zustellmängel
7.1 Abonnenten der Printausgabe haben – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag. Die Zustellung erfolgt in der Regel frühmorgens. Die Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann nicht garantiert werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine geeignete Ablagestelle vorhanden ist (z.B. Briefkasten, Zeitungsbox).
7.2 Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich zu melden (Kontakt s.o.). Bei verspäteten Reklamationen sind rückwirkende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7.3 Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, die ohne Verschulden des Verlags und/oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Für per Post zugestellte und verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Verlags.
8. Lieferunterbrechungen
Lieferunterbrechungen des Print-Abonnements (z.B. wegen Urlaubs) sind Service-Leistungen des Verlags, aus denen kein Anspruch auf Reduzierung der Abonnement-Gebühren resultiert. Der Verlag behält sich vor, für den mit der Unterbrechung verbundenen Verwaltungsaufwand eine Gebühr zu verlangen, die jedoch maximal 3,00 € je gewünschter Unterbrechung beträgt.
9. Inhalt und Umfang der E-Paper-Nutzung, Zugang
9.1 E-Paper-Abonnenten haben im Portal automatisch Zugriff auf die E-Paper-Ausgaben der vergangenen 30 Tage, es sei denn, es wurde die Nutzung eines kürzeren Zeitraums vereinbart. Soweit auch die Nutzung eines digitalen Archivs umfasst ist, erstreckt sich der Zugriff auf die vom Verlag darin bereitgestellten Inhalte.
9.2 Der Kunde kann die von dem jeweiligen Vertrag umfassten E-Paper-Ausgaben beliebig oft online lesen und nach Maßgabe der Regelungen in diesen AGB herunterladen.
9.3 Der Zugang zum E-Paper erfolgt passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zuhalten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern.
9.4 Die Nutzung des E-Paper ist stets auf den individuellen Kunden beschränkt. Jede darüber hinaus gehende Nutzung (z. B. für Unternehmen oder Behörden) ist mit dem Verlag zu vereinbaren und grundsätzlich aufschlagpflichtig.
10. Technische Bereitstellung, Abrufbarkeit Haftung bei Betriebsunterbrechungen
10.1 Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu den digitalen Produkten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen der E-Paper-Ausgabe oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz und/oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich.
10.2 Der Verlag ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistung, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Der Verlag ist berechtigt, die technischen Mittel sowie die Ausführenden zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden dem entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.
10.3 Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verlages auf den Wert der nicht abrufbaren Ausgabe, basierend auf dem für das reguläre E-Paper-Abonnement geltenden monatlichen Bezugspreis, beschränkt.
11. Urheberrechte, Nutzungsrechte an E-Paper-Produkten
11.1 Der Verlag erlaubt die Nutzung des E-Paper und anderer im Rahmen eines kostenpflichtigen Angebots bereitgestellter digitaler Inhalte ausschließlich dem persönlich registrierten Kunden zu eigenen Zwecken. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. Der Kunde hat das Recht, die vom Abonnement umfassten bzw. über Tagespässe erworbenen Ausgaben zum persönlichen Gebrauch auf dem Bildschirm aufzurufen und im Rahmen der im Portal gegebenen Möglichkeiten herunterzuladen.
11.2 Eine darüberhinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte (z.B. Zeitungstexte, Abbildungen, Anzeigen), insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, öffentliche Zugänglichmachung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, z.B. in Inter- oder Intranet, ist unzulässig.
12. Sperrung des Zugangs
Wird das E-Paper-Angebot missbräuchlich, insbesondere unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist der Verlag berechtigt, den Zugang zum digitalen Angebot für den Kunden zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet und kann die Aufhebung der Sperrung verlangen, wenn kein Missbrauch vorliegt. Das Recht des Verlages zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
13. Streitbeilegung
13.1 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
13.2 Der Verlag ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Änderung der AGB
Der Verlag kann die vorliegenden AGB aus sachlich nachvollziehbaren Gründen (z.B. Änderung gesetzlicher Bestimmungen, Änderung der Rechtsprechung, Änderung der Marktlage) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen ändern, wenn der Kunde durch die Änderung nicht unzumutbar belastet wird.
15. Sonstige Regelungen
15.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
15.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.
D. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kombinationsangebote von Print- und/oder E-Paper-Abonnement und Tablet (sog. Bundles)
1. Geltungsbereich
Der Verlag unterhält verschiedene Angebote, im Rahmen derer der Kunde in Kombination mit einem E-Paper-Abonnement und/oder mit einem Abonnement einer Printausgabe ein Tablet erwirbt (nachfolgend „Bundle“). Diese „Zusätzlichen Geschäftsbedingungen“ gelten für derartige Bundles ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Print- und E-Paper-Abonnements sowie sonstige redaktionelle digitale Produkte“ und gehen diesen bei Widersprüchen vor.
2. Eigentumsübergang bei Erwerb eines Tablets, Mängel
2.1 Im Rahmen des Bundles verkauft der Verlag und kauft der Kunde ein Tablet in der jeweils bestellten Version. Der Kauf steht unter Eigentumsvorbehalt im Sinne des § 449 BGB. Das Eigentum am Tablet wird unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Bezugspreises bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit übertragen. Mit vollständiger Zahlung des Bezugspreises für die Mindestvertragslaufzeit geht das Eigentum am Tablet an den Kunden über.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden dem Verlag (Kontakt s.o.) in Textform (§ 126b BGB) anzuzeigen.
2.3 Funktionsstörungen, die auf eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
3. Mobilfunkgebühren
3.1 Soweit das Tablet in einer mobilfunkfähigen Ausstattungsvariante bestellt wird, schuldet der Verlag nicht die Bereitstellung einer mobilen Datenverbindung.
3.2 Der Kunde hat einen entsprechenden Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter auf eigene Kosten abzuschließen.
4. Nutzung der Software
4.1 Die bereitgestellte Software darf ausschließlich für eigene private Zwecke verwendet werden. Sie darf nur auf dem Gerät, das dem Kunden gehört oder zur Verfügung gestellt wurde sowie unter Berücksichtigung der in den Servicebedingungen des jeweiligen Stores enthaltenden Nutzungsbedingungen, verwendet werden.
Stand: 1. März 2022